Falschbeschuldigung nach One-Night-Stand

Was eigentlich als ein sexuelles Abenteuer – neudeutsch: One-Night-Stand – harmonisch begann, endet in einer Falschbeschuldigung wegen einer angeblichen Vergewaltigung. Mit dem Schlagwort „Date Rape“ meint man Fälle wie diese nach einer Verabredung.

„Nein heißt nein“ und die Folgen nach dem Date

Eine gemeinsame Nacht oder eine Affäre führen nicht selten zu einem bösen Erwachen am nächsten Morgen. Auf Grund der Verschärfung des Sexualstrafrechts im November 2016 sind nun sexuelle Handlungen „gegen den erkennbaren Willen“ des Sexualpartners als sexueller Übergriff oder Vergewaltigung unter Strafe gestellt. Ein ausdrückliches „Nein“ ist dabei ebenso wenig erforderlich, wie dass derjenige oder diejenige sich irgendwie zur Wehr setzt. Deshalb ist es umso wichtiger, Signale beim One-Night-Stand richtig zu deuten.

Ein One-Night-Stand gegen den erkennbaren Willen?

Doch was, wenn man diesen entgegenstehenden Willen, die Ablehnung nicht erkannt hat? Zuweilen handeln Menschen nicht rational, entsprechend bringen sie ihren Willen oft nicht deutlich genug zum Ausdruck. Rückblickend „verschwimmt“ die Erinnerung und das „Date“ meint, den Unwillen deutlich genug zum Ausdruck gebracht zu haben.

Zwar hat es als gemeinsamer Abend begonnen, dennoch gehen die Erinnerungen häufig später sehr weit auseinander. Was hat wer wann gesagt und was wann gemacht?

Missverständnisse beim One-Night-Stand

Anders ausgedrückt: Die beiden Sexualpartner haben sich schlicht missverstanden, dafür ein sehr verhängnisvolles Missverständnis. Ein One-Night-Stand ist meist ein spontanes Ereignis, man findet sich sympathisch und geht zusammen nach Hause. Doch man kennt sich kaum und kann vielleicht Signale dann nicht richtig deuten, vor allem wenn Alkohol im Spiel ist. Ob dann tatsächlich „nein“ gesagt wurde oder dagegen nur glaubt, „nein“ gesagt zu haben, gerät schnell in den Hintergrund.

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Ein One-Night-Stand kann bei Missverständnissen schwerwiegende Folgen haben

Für den Beschuldigten steht bei einer Falschbeschuldigung dagegen alles auf dem Spiel. Auf die angebliche Vergewaltigung steht eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung wäre dann nicht mehr möglich.

Was ist die Wahrheit: „Date Rape“ oder One-Night-Stand?

Das Schlagwort „Date Rape“ wird vor allem von FeministInnen benutzt und meint einen erzwungenen Sexualverkehr oder eine ungewollte sexuelle Handlung durch einen Bekannten im Zusammenhang mit einer sonst einvernehmlich eingegangenen Verabredung. Dabei soll es sich nach diesem Verständnis um eine spezielle Form der Vergewaltigung handeln. Daran stimmt jedoch nur, dass diese Fälle besonders häufig vorkommen, dass ein Partner nach dem Date behauptet, die sexuellen Handlungen seien gegen dessen Willen erfolgt.

Ob es sich dabei um eine Vergewaltigung oder schlicht um ein Missverständnis aufgrund einer schlechten Kommunikation handelte, muss im Verfahren erst aufgeklärt werden. Häufig bringen die Personen nämlich nicht eindeutig zum Ausdruck was gewollt ist und was nicht. Maßgeblich kommt es darauf an, ob der entgegenstehende Wille erkennbar war.

Nach dem One-Night-Stand steht Aussage gegen Aussage

Was nun tatsächlich gewollt war und was nicht, lässt sich später häufig nicht mehr genau aufklären. Es steht Aussage gegen Aussage. Das heißt aber keineswegs, dass im Zweifel für den Angeklagten freigesprochen wird. Ganz im Gegenteil neigen Staatsanwaltschaft und Gericht heutzutage vielmehr dazu, dem vermeintlichen Opfer „alles“ zu glauben.

Die Unschuldsvermutung gilt dann nicht viel, der Beschuldigte muss quasi beweisen, dass das angebliche Opfer die Unwahrheit sagt, wenn sie behauptet, ihren entgegenstehenden Willen deutlich gemacht zu haben. Nicht selten fragt sich die Person nach einer vielleicht unbefriedigenden Nacht, wie es überhaupt zum Sex kommen konnte und unterliegt dabei einer Art „Rückschaufehler“. Plötzlich meint sie nämlich, den Sex doch gar nicht gewollt und dies auch gesagt zu haben – mit dramatischen Folgen.

Kompetenz für die Verteidigung im Sexualstrafrecht

Professionelle und seriöse Strafverteidigung setzt fundiertes Fachwissen und Erfahrung im Sexualstrafrecht voraus, über das kaum ein Anwalt verfügt. Fehlen aber diese Spezialkenntnisse, wird sich der Anwalt gegenüber den Staatsanwälten aus Fachdezernaten für Sexualstraftaten dagegen nicht selten überfordert zeigen.

Einen Fachanwalt für Sexualstrafrecht gibt es nicht, weil diese Qualifikation nur in ganz bestimmten Rechtsgebieten wie z.B. dem Strafrecht vergeben wird. Wir verfügen allerdings über eine vergleichbare Qualifikation, da wir jährlich ca. 100 Mandate im Sexualstrafrecht bearbeiten und dies, wenn überhaupt, nur sehr wenige Kanzleien in Deutschland von sich behaupten können. Besonders häufig ist dabei die Konstellation von One-Night-Stand oder „Date Rape“. Vertrauen Sie bei einer Falschbeschuldigung daher auf unsere Expertise!

Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten?

Von dem Vorwurf erfährt ein Beschuldigter meistens erst durch eine Vorladung der Polizei. Manchmal steht die Polizei auch zuerst mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür. Von der Hausdurchsuchung erhofft man sich Beweismittel oder Spuren zu finden, die den Vorwurf untermauern sollen. Was kann man dagegen tun? Wie kann man sich wehren?

Tipp 1: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!

Gerade zu Unrecht Beschuldigte wollen sich lieber „redend“ verteidigen, um die Vorwürfe aufzuklären und so möglichst „aus der Welt“ zu schaffen. Dies erweist sich leider oftmals als falsch! Deshalb schweigen Sie besser jedenfalls so lange, bis Sie sich wegen dieser Falschbeschuldigung mit einem Rechtsanwalt beraten konnten.

Tipp 2: Geben Sie der Polizei keine Passwörter heraus!

Alles ist nun verdächtig und kann gegen Sie verwendet werden. Sie müssen die Polizei bei deren Arbeit nicht unterstützen, deswegen lassen Sie es am besten. Bei der Durchsuchung verspricht man Ihnen alles Mögliche, glauben Sie nichts! Auch in die Entnahme einer DNA-Probe sollten Sie nicht freiwillig einwilligen, darüber hinaus auch nicht in eine erkennungsdienstliche Behandlung. Sie haben zwar nichts zu verbergen, aber das ist erst einmal egal!

Tipp 3: Sie brauchen einen spezialisierten Strafverteidiger!

Klar, guter Rat ist immer teuer. Schlechter Rat kostet Sie aber (im schlimmsten Fall) die Freiheit. Das Sexualstrafrecht ist ein eigenes Rechtsgebiet mit vielen Besonderheiten. Sie brauchen einen engagierten Strafverteidiger, der Sie vertrauensvoll und vorurteilsfrei berät und mit größter Hartnäckigkeit verteidigt. Schließlich braucht gerade derjenige die besten Anwälte, der unschuldig ist!

Frage zur Falschbeschuldigung nach One-Night-Stand?

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt jedoch keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt. Gern geben wir Ihnen persönlich Auskunft!

Selbstverständlich begegnen wir unseren Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Jeder Rechtsanwalt unterliegt der Verschwiegenheit, Sie können daher mit uns alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.

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