Sexualstrafrecht Berlin: Spezialisierte Strafverteidigung

Sie suchen in Berlin einen Anwalt für Sexualstrafrecht, weil Sie eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter erhalten haben? Sie sollten die Vorladung der Polizei nicht wahrnehmen. Was Sie außerdem tun oder lassen sollten, erläutern wir Ihnen im folgenden Artikel:

Strafverteidigung im Sexualstrafrecht – in Berlin und bundesweit

Kaum ein Thema ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf einer Sexualstraftat – die Verdächtigung genügt, die soziale Existenz eines Beschuldigten nachhaltig zu zerstören. Deshalb ist es im Sexualstrafrecht wichtig, möglichst frühzeitig einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der als vertrauensvoller Ansprechpartner und Beistand in Berlin fungiert.

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Der Staat tritt mit der Macht seiner Strafverfolgungsorgane dem Einzelnen gegenüber, für den daher die gesamte Existenz „auf dem Spiel“ steht. Nicht nur finanzielle Interessen – sondern vielmehr existenzielle: Freiheit, Wohnung, Job, Ehe und Familie.

Ohne Unterschied im Ansehen der Person, verteidigen wir gleichermaßen vorurteilsfrei zu Unrecht Beschuldigte genauso wie nach rechtlichen Maßstäben schuldige Täter. Denn ob jemand Täter oder doch Opfer ist, steht im Strafrecht erst am Ende des Verfahrens fest – nicht allerdings schon zu dessen Beginn.

Wir geben uns nicht mit weniger zufrieden als im Sinne unserer Mandanten zu erreichen ist. Unsere Kompetenz stellen wir am liebsten in besonders schwierigen Mandaten unter Beweis – besser gesagt: in Fällen, die ein anderer Anwalt eher für aussichtslos hält.

Aussage gegen Aussage und Falschbeschuldigung

In keinem Rechtsgebiet kommt es so sehr auf die Kompetenz des Strafverteidigers an wie in Konstellationen, in denen Aussage gegen Aussage steht. Nicht selten wird der Vorwurf, vergewaltigt worden zu sein, allerdings auch zu Unrecht erhoben. Es handelt sich in diesen Fällen um eine Falschbeschuldigung der Vergewaltigung.

Nicht selten erfolgt die Strafanzeige durch das vermeintliche Opfer beim LKA 1 Berlin erst Tage oder mitunter Monate nach der angeblichen Tat. Spuren der sexuellen Handlungen oder der behaupteten Gewalt wären ohnehin dann nicht mehr aufzufinden.

Besonders häufig kommt dies nach einem One-Night-Stand vor, nach Trennungen oder im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen (z.B. Borderline-Persönlichkeitsstörung). In derartigen Fällen sind wir regelmäßig tätig und bieten Beschuldigten in Berlin Rat, Hilfe und Unterstützung. Wir machen Ihre Probleme zu unseren!

Vorwurf sexueller Missbrauch oder Vergewaltigung: Was tun?

Sofortiges Handeln ist bei dem Vorwurf einer Sexualstraftat deshalb so wichtig, da sowohl Polizei als auch die Staatsanwaltschaft ihre Machtmittel mit voller Wucht und größter Hartnäckigkeit zum Einsatz bringen werden. Nicht selten droht bei dem Vorwurf sexueller Missbrauch oder Vergewaltigung eine Hausdurchsuchung und auch ein Haftbefehl könnte gegen Sie ergehen. Eine effektive Strafverteidigung und taktisch kluges Vorgehen werden dies allerdings zu verhindern versuchen.

Das Sexualstrafrecht gilt inzwischen als ein eigenständiges, umfangreiches Rechtsgebiet mit einer Fülle komplizierter Tatbestände, die sich entsprechend systematisieren lassen:

Sexueller Missbrauch
Sexuelle Handlungen gesetzlich besonders geschützte Personen (Kinder, Jugendliche, Patienten sowie Schutzbefohlene).

Sexuelle Belästigung
Körperliche Berührung in sexueller Motivation oder Beleidigung auf sexueller Grundlage im Strafrecht.

Heimliche Bildaufnahmen
Unbefugtes Herstellen und Verbreiten intimer Bildaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich (z.B. Nacktfotos, beim Sex).

Sexueller Übergriff – Vergewaltigung
Sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person, insbesondere z.B. Oral-, Vaginal- sowie Analverkehr.

Jugendschutzdelikte im Internet
Anbahnung sexueller Handlungen über das Internet mit Kindern und Jugendlichen (z.B. Sexting, CyberGrooming).

Kinderpornografie
Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie oder Jugendpornografie sowie von sonstiger illegaler Pornografie.

Erfolgreiche Strafverteidigung in hunderten Fällen

Strafverteidigung ist Vertrauenssache! Wir bearbeiten unsere Mandate nicht wie am Fließband, sondern nehmen uns individuell Zeit, um das bestmögliche Ergebnis für unseren Mandanten zu erreichen, weil für ihn gerade im Sexualstrafrecht alles auf dem Spiel steht. Ziel unserer Verteidigung ist die frühestmögliche Intervention im Ermittlungsverfahren, um das jeweilige Verfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden und die Reputation sowie das berufliche Fortkommen unserer Mandanten zu schützen.

Der teuerste Rat ist im Strafrecht oftmals der, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Machen Sie den Fehler nicht, sondern vertrauen Sie auf unsere Expertise. Niemals sollten Sie hingegen auf einen Anwalt vertrauen, der Ihnen im Strafrecht zum Abwarten bis zur Hauptverhandlung oder gar zu einem falschen Geständnis rät.

Professionelle und seriöse Strafverteidigung im Sexualstrafrecht setzt fundiertes Wissen auch interdisziplinär voraus: aussagepsychologisch, psychiatrisch und rechtsmedizinisch. Unsere Rechtsanwälte bilden sich regelmäßig interdisziplinär fort – auf den Gebieten der Aussagepsychologie (Rechtspsychologie) und Rechtsmedizin. Dementsprechend verfügen wir über Fachwissen, welches anderen Rechtsanwälten in Berlin vielleicht fehlt.

Fehlen diese Spezialkenntnisse, wird sich der Anwalt gegenüber den erfahrenen Staatsanwälten aus Fachdezernaten für Sexualstraftaten dagegen nicht selten überfordert zeigen. Denn was in der Medizin längst selbstverständlich ist, gilt ebenso im Strafrecht: Hier ist die Materie vergleichbar speziell und komplex, dass es hoch qualifizierter Experten mit einer entsprechenden Erfahrung bedarf. Obgleich wir Fachanwälte für Strafrecht sind, kommt es im Sexualstrafrecht auf einen Fachanwalt im Strafrecht nicht an, da dieses Gebiet in der Fachanwaltsausbildung keine Rolle spielt.

Einen Fachanwalt für Sexualstrafrecht gibt es nicht, weil diese Qualifikation nur in ganz bestimmten Rechtsgebieten wie z.B. dem Strafrecht vergeben wird. Wir verfügen allerdings über eine vergleichbare Qualifikation, da wir jährlich ca. 100 Mandate im Sexualstrafrecht in Berlin, Hamburg und bundesweit bearbeiten. Dies können – wenn überhaupt – nur sehr wenige Kanzleien in Deutschland von sich behaupten.

Kontakt und kurzfristige Terminvereinbarung in Berlin

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt jedoch keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt. Gern geben wir Ihnen hierzu persönlich Auskunft!

Rufen Sie uns jetzt unter Telefon: 030 – 120 88 385 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Einen Termin erhalten Sie kurzfristig in Berlin oder auch in unserer Kanzlei in Hamburg.

Selbstverständlich begegnen wir unseren Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Jeder Rechtsanwalt unterliegt der Verschwiegenheit, Sie können daher mit uns alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.

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