Pflichtverteidigung im Sexualstrafrecht

Pflichtverteidigung ist für uns keine Verteidigung „zweiter Klasse“ und damit viel besser als ihr Ruf. Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Pflichtverteidigung im Sexualstrafrecht und deren Besonderheiten.

Wann habe ich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

Grundsätzlich hat nicht jeder Beschuldigte Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, aber im Sexualstrafrecht nahezu immer. Je nachdem, ob es sich bei dem spezifischen Tatvorwurf um ein Verbrechen handelt oder ob sich die Sach- oder Rechtslage als schwierig darstellt, kann infolgedessen ein Fall der notwendigen Verteidigung (Pflichtverteidigung) vorliegen.

Spätestens wenn Sie die Anklageschrift erhalten und noch keinen Strafverteidiger haben, sollten Sie keine Zeit verlieren! Zusammen mit der Anklage erhalten Sie vom Gericht meist einen Brief mit einer Frist von zwei Wochen, in der Sie einen Verteidiger Ihrer Wahl nennen sollen. Warten Sie nicht, bis das Gericht einen Anwalt für Sie aussucht!

Leider bestellen die Gerichte häufig Anwälte als Pflichtverteidiger, die weder Einsatz- noch Konfliktbereitschaft mitbringen und den Angeklagten lediglich zur Verurteilung „begleiten“. Das können Sie nur verhindern, wenn Sie selbst einen Strafverteidiger auswählen, der Ihre Rechte professionell, kompetent und aus Überzeugung verteidigt. Wir geben uns nicht mit weniger zufrieden als im Sinne des Mandanten zu erreichen ist.

Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erfolgt, um die Verfahrensrechte des Angeklagten zu sichern und ihm somit eine wirksame Verteidigung zu ermöglichen. Das Gericht meint, das könne jeder Anwalt, ganz gleich ob auf das Sexualstrafrecht spezialisiert oder nicht.

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Besonderheiten der Pflichtverteidigung im Sexualstrafrecht

Leider können wir nicht in allen Fällen als Pflichtverteidiger tätig werden, sondern nur in geeigneten Fällen. Ob ein Fall geeignet ist, erläutern wir Ihnen gern in einer Ersteinschätzung. Am einfachsten können wir dies beurteilen, wenn Sie uns die Anklageschrift zusammen mit dem Anschreiben des Gerichts zusenden.

Im Jugendstrafrecht, also der Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden unter 21 Jahren (zur Tatzeit), werden wir vielfach als Pflichtverteidiger tätig.

Im Sexualstrafrecht steht meist Aussage gegen Aussage. Das macht die Verteidigung in solchen Fällen besonders schwierig. Hinzu kommt die Schwere des Tatvorwurfs. Beides sind Gründe für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Schließlich ist das Opfer oftmals als Nebenkläger durch einen Anwalt vertreten, was dazu führt, dass auch der Angeklagte wegen der „Waffengleichheit“ einen Verteidiger benötigt. Deshalb ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers dann zwingend.

Pflichtverteidiger bei Untersuchungshaft

Wird ein Angehöriger festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft in Hamburg oder Berlin, liegt ein Fall der Pflichtverteidigung vor. Ihm ist dann unverzüglich ein Pflichtverteidiger zu bestellen, sofern er noch keinen Anwalt hat. Dafür erreichen Sie uns rund um die Uhr über unseren Strafverteidiger-Notruf – natürlich auch am Wochenende.

Was kostet ein Pflichtverteidiger?

Zunächst einmal ist der Pflichtverteidiger kein „Anwalt für Arme“. Denn die Beiordnung ist nicht abhängig von den finanziellen Mitteln des Angeklagten, sondern von der Schwere des Tatvorwurfs oder der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage. Dementsprechend gibt es im Strafrecht auch keine Prozesskostenhilfe.

Die Kosten der Verteidigung durch einen Pflichtverteidiger übernimmt zunächst die Staatskasse. Wird der Angeklagte freigesprochen, trägt die Staatskasse die Verfahrenskosten sowie ferner die Gebühren des Verteidigers. Im Falle einer Verurteilung werden dem Angeklagten grundsätzlich die Kosten für das Verfahren auferlegt; die Staatskasse fordert die verauslagten Pflichtverteidigergebühren jedoch von dem Verurteilten zurück. Dazu werden ihm in der Regel Zahlungserleichterungen (z.B. Ratenzahlung) gewährt. Dagegen sieht das Gericht im Jugendstrafrecht regelmäßig davon ab, die Verfahrenskosten einschließlich der Kosten für den Pflichtverteidiger dem Jugendlichen aufzuerlegen.

Sie haben Fragen zur Pflichtverteidigung?

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt jedoch keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt. In unseren Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie ebenfalls Informationen zur Pflichtverteidigung im Strafrecht.

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