Sexualisierte Gewalt gegen Kinder

Der Gesetzgeber wird die Systematik von Sexualstraftaten gegen Kinder 2021 vollständig ändern. Was zuvor sexueller Missbrauch von Kindern war, heißt dann sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Sprachlich ist die Neufassung jedoch vollständig missglückt.

Folgende Tatbestände sind zu unterscheiden:

Unverändert bleibt im Vergleich zur vorherigen Regelung, dass es für die Strafbarkeit nicht auf die Anwendung von Gewalt oder auf Drohung mit Gewalt ankommt. Warum die Norm dann mit „Gewalt“ überschrieben wird, bleibt unklar.

Sexualisierte Gewalt: Was ist neu?

Neu im Gesetz ist eine eigene Vorschriften für sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt, z.B. über Kommunikationsmittel in § 176b StGB n.F. (vorher § 176 Abs. 4 und 5 StGB a.F.). Strafbar ist nun jedoch auch die Vorbereitung hierzu, selbst wenn ein Täter nur annimmt, am anderen Ende der Kommunikation handele sich um ein Kind, tatsächlich sich aber nur ein Erwachsener im Chat als Kind ausgibt. Das gibt selbsternannten Hilfsheriffs dubioser Opferhilfevereine die Möglichkeit, endlich selbst als „Agent Provocateur“ tätig zu werden.

Durch die eingeschobenen §§ 176a und 176b StGB, ist die schwere sexualisierte Gewalt gegen Kinder nun in § 176c StGB geregelt (zuvor § 176a StGB a.F.) und die sexualisierte Gewalt gegen Kinder mit Todesfolge in § 176d StGB (zuvor § 176b StGB a.F.).

Wesentlich erhöhter Strafrahmen

Die wesentlichste Änderung ist allerdings der erhöhte Strafrahmen in § 176 StGB n.F.: von sechs Monate bis 10 Jahre auf ein Jahr bis zu 15 Jahren (somit strafbar ein Verbrechen), für den Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt (ohne Gewalt!) wohlgemerkt.

Aussage gegen Aussage

Nicht selten erfolgt eine Strafanzeige durch das vermeintliche Opfer aber auch erst Jahre bzw. sogar Jahrzehnte nach der angeblichen Tat. Spuren sind dann ohnehin nicht mehr zu finden. Es kommt dadurch allein auf die Aussage des möglichen Opfers an, da Aussage gegen Aussage steht. Warum dieser Vorwurf plötzlich erhoben wird, ist selten aufzuklären.

Besonders häufig geht diese Offenbarung mit jahrelangen Therapien einher, deren Inhalte und suggestive Einflüsse auf die vermeintliche Erinnerung dann aufzuklären sind. Oftmals spielen auch psychische Erkrankungen (z.B. die Borderline-Persönlichkeitsstörung) eine zentrale Rolle. In derartigen Fällen sind wir regelmäßig tätig und bieten dem Beschuldigten Unterstützung, Rat und Hilfe. Wir machen Ihre Probleme zu unseren!

sexualisierte Gewalt, Kind, Kinder, 176 StGB, Kindesmissbrauch, Falschbeschuldigung, Sexualstrafrecht, Anwalt, Hamburg, Berlin

Falschbeschuldigung der sexualisierten Gewalt gegen Kinder

Nicht selten wird eine solche Anschuldigung allerdings auch zu Unrecht erhoben. Gerade nach einer Trennung oder Scheidung wird die Falschbeschuldigung als Mittel eingesetzt, um dem Partner die Kindern vorzuenthalten.

In familiengerichtlichen Verfahren haben Sachverständige ca. 20% der Fälle als zweifelhaft eingestuft. Auch wenn es keine verlässlichen Statistiken zu Falschbeschuldigungen gibt, sollte diese Möglichkeit immer in die Überlegungen einbezogen werden. Der Erstaussage des Kindes sowie der Aussagegenese kommt in diesen Verfahren jedenfalls maßgebliche Bedeutung zu. Unsere Kanzlei ist im Umgang mit Falschbeschuldigungen sehr erfahren.

Als menschliche „Lügendetektoren“ untersuchen unsere Fachanwälte für Strafrecht sowie Strafverteidiger die Aussage des Zeugen unter aussagepsychologischen Gesichtspunkten, ausgehend von der sog. Nullhypothese. Sofern bereits ein Glaubhaftigkeitsgutachten vorliegt, prüfen wir dies sorgfältig und methodenkritisch auf mögliche Fehler.

Strafverteidigung beim Vorwurf der sexualisierten Gewalt

Wir verteidigen Beschuldigte im Sexualstrafrecht bundesweit vor allen Gerichten sowie in allen Instanzen professionell und engagiert. Ohne Unterschied verteidigen wir vorurteilsfrei zu Unrecht Beschuldigte ebenso wie – nach rechtlichen Maßstäben – schuldige Täter. Ob jemand Täter ist, steht erst am Ende des Strafverfahrens fest, nicht schon zu Beginn. Zwar sind Vergewaltigungen nicht selten erfunden, dennoch glaubt die Polizei dem angeblichen Opfer geradezu bedingungslos, so offensichtlich die Widersprüche auch sein mögen.

Ziel unserer Verteidigung ist die frühestmögliche Intervention im Ermittlungsverfahren, um das jeweilige Verfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden und die Reputation sowie das berufliche Fortkommen unserer Mandanten zu schützen.

Strafverteidigung ist Vertrauenssache

Strafverteidigung ist Vertrauenssache! Wir bearbeiten unsere Mandate nicht wie am Fließband, sondern nehmen uns individuell Zeit, um das bestmögliche Ergebnis für unseren Mandanten zu erreichen, weil für ihn gerade im Sexualstrafrecht alles auf dem Spiel steht.

Professionelle und seriöse Strafverteidigung im Sexualstrafrecht setzt fundiertes Wissen auch interdisziplinär voraus: aussagepsychologisch, psychiatrisch und rechtsmedizinisch. Unsere Rechtsanwälte bilden sich regelmäßig interdisziplinär fort – auf den Gebieten der Aussagepsychologie (Rechtspsychologie) und Rechtsmedizin. Dementsprechend verfügen wir über Fachwissen, welches anderen Rechtsanwälten vielleicht fehlt. Schließlich pflegen wir Kontakte zu spezialisierten Aussagepsychologen sowie Sexualtherapeuten, auf deren Unterstützung (z.B. durch Psychotherapie) unsere Mandanten mitunter angewiesen sind.

Fehlen diese Spezialkenntnisse, wird sich der Anwalt gegenüber den erfahrenen Staatsanwälten aus Fachdezernaten für Sexualstraftaten dagegen nicht selten überfordert zeigen.

Kompetenz für die Verteidigung im Sexualstrafrecht

Was in der Medizin längst selbstverständlich ist, gilt ebenso auch im Strafrecht: Hier ist die Materie vergleichbar speziell und komplex, dass es hoch qualifizierter Experten mit einer entsprechenden Erfahrung bedarf. Obgleich wir Fachanwälte für Strafrecht sind, kommt es im Sexualstrafrecht auf einen Fachanwalt im Strafrecht nicht an, da dieses Gebiet in der Fachanwaltsausbildung keine Rolle spielt.

Einen Fachanwalt für Sexualstrafrecht gibt es nicht, weil diese Qualifikation nur in ganz bestimmten Rechtsgebieten wie z.B. dem Strafrecht vergeben wird. Wir verfügen allerdings über eine vergleichbare Qualifikation, da wir jährlich ca. 100 Mandate im Sexualstrafrecht bearbeiten und dies, wenn überhaupt, nur sehr wenige Kanzleien in Deutschland von sich behaupten können. Vertrauen Sie daher unserer Expertise!

Persönliche Ersteinschätzung vom Anwalt noch heute!

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt jedoch keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt. Gern geben wir Ihnen hierzu persönlich Auskunft!

Selbstverständlich begegnen wir unseren Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Als Rechtsanwälte unterliegen wir der Verschwiegenheit, Sie können mit uns alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.

Jetzt Termin vereinbaren
Wir sind für Sie da! Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.

Kontakt

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann tritt die Neuregelung 2021 in Kraft?

Wann genau die Neuregelung des Gesetzes in Kraft tritt ist nicht absehbar. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass es noch in dieser Legislaturperiode, also vor den Neuwahlen durchgehen wird. Die Bundesregierung hat den Entwurf jedenfalls schon beschlossen.

Ab wann gilt das neue Gesetz der sexualisierten Gewalt?

Das Gesetz wird sehr wahrscheinlich 2021 in Kraft treten. Dann werden die §§ 176 ff. StGB neu gefasst und der alte „sexuelle Missbrauch“ von Kindern durch die neuen Regelungen ersetzt. Diese gelten aber nur für neue Straftaten, die nach Inkrafttreten begangen werden.

Was bedeutet sexualisierte Gewalt gegen Kinder?

Nach der Neufassung wird man jegliches Einwirken auf Kinder unter 14 Jahren in sexueller Absicht werten müssen. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich Gewalt angewendet bzw. angedroht wurde. Selbst ohne Körperkontakt ist sexuelle Gewalt danach strafbar.

Was ist sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt?

Hierbei ist seelische Gewalt gemeint, die durch sexuelles Einwirken hervorgerufen werden soll. Konkret strafbar sind sexuelle Handlungen vor einem Kind oder das Verlangen, dass das Kind sexuelle Handlungen selbst vornimmt. Auch das Einwirken durch pornografische Inhalte oder Reden soll gemäß § 176a StGB n.F. strafbar sein.

Wie wird sexueller Missbrauch von Kindern bei alten Fällen behandelt?

Bei den Straftaten vor dem Inkrafttreten der Neuregelung bleibt „alles beim Alten“, d.h. es gelten weiterhin die Regelungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern.