Strafverteidigung ist Vertrauenssache – die Verteidigungsstrategie entscheidend!
In kaum einem anderen Rechtsgebiet prallen die gegenläufigen Interessen zwischen dem staatlichen Strafanspruch einerseits und dem Freiheitsinteresse des Bürgers derartig aufeinander wie im Sexualstrafrecht. Kaum ein Thema ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf einer Sexualstraftat. Für den Beschuldigten steht meist „alles auf dem Spiel“.
Strafverteidigung ist Vertrauenssache
Der Hinweis mag zunächst banal klingen, erweist sich aber als elementar für die erfolgversprechende Verteidigung. Viele Rechtsanwälte lassen sich von der möglichen Schuld des Beschuldigten leiten. Halten sie ihn (noch) für unschuldig, ist alles gut. Ändert sich diese Einschätzung im Laufe der Ermittlungen, bleibt nur noch gesteigerte Verachtung für ihren Mandanten übrig. Beistand hat er dann jedenfalls nicht mehr zu erwarten.
Wir verteidigen ohne Unterschied im Ansehen der Person gleichermaßen vorurteilsfrei zu Unrecht Beschuldigte ebenso wie nach rechtlichen Maßstäben schuldige Täter. Ob jemand Täter oder doch Opfer ist, steht erst am Ende des Strafverfahrens als Ergebnis fest – nicht schon zu dessen Beginn.
Über den Mandanten zu urteilen steht uns nicht zu, sondern ist Aufgabe des Gerichts.
Die richtige Verteidigungsstrategie entscheidet
Engagierte Strafverteidigung setzt bereits im Ermittlungsverfahren an, deren oberstes Ziel ist, die Eröffnung des Hauptverfahrens zu verhindern. Im frühen Stadium sind die Chancen am größten, das Verfahren selbst zu gestalten anstatt nur zu reagieren.
Am Anfang jeder Strafverteidigung steht die Akteneinsicht. Als Rechtsanwälte erhalten wir Einblick in die Ermittlungsakten und können uns ein genaues Bild der Ihnen vorgeworfenen Straftat und der individuellen Beweislage verschaffen. Aufgrund dieser Faktenbasis geben wir Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Situation und nicht nur haltlose Versprechungen.
Wir übernehmen ein Mandat nur, wenn wir aufgrund unserer Spezialisierung und Erfahrung davon überzeugt sind, Ihnen die beste Strafverteidigung gewähren zu können. Gemeinsam besprechen wir Ihre Optionen und erarbeiten eine der individuellen Beweislage angepasste erfolgversprechende Verteidigungsstrategie, die für jedes Mandat verschieden ist.
Im Ermittlungsverfahren untätig zu bleiben und alle Vorwürfe erst in der Hauptverhandlung „aufklären“ zu wollen, ist eigentlich nie eine gute Verteidigungsstrategie. Wenn ein Anwalt Ihnen diesen Rat gibt, sollten Sie besser eine zweite Meinung einholen. Wir setzen jedenfalls alles daran, eine Hauptverhandlung nach Möglichkeit zu vermeiden.
Eine effektive Verteidigung setzt unserer Ansicht nach auch Offenheit des Mandanten voraus. Weiß der Verteidiger nicht woran er ist, so kann er dem Mandanten nur schaden. Steht Aussage gegen Aussage und bestreitet der Beschuldigte glaubhaft die Tat, bewerten wir die Aussagen des Opferzeugen unter aussagepsychologischen Gesichtspunkten, stellen diese früheren oder späteren Aussagen gegenüber, arbeiten ggf. Widersprüche heraus und decken logische Ungereimtheiten auf. Schließlich erarbeiten wir zu den Tatvorwürfen eine umfassende Stellungnahme, die sich akribisch und äußerst präzise mit dem Ermittlungsergebnis auseinandersetzt.
Verteidigung mit oder gegen aussagepsychologische Gutachten
Einer sorgfältigen Abwägung bedarf die Frage, ob ein aussagepsychologisches Gutachten (Glaubhaftigkeitsgutachten) beantragt werden soll. Diese bergen unkalkulierbare Risiken, wenn sie schlecht gemacht sind. Zwar drängen wir darauf, an der Auswahl eines Sachverständigen mitzuwirken, dennoch lässt sich das Ergebnis des Gutachtens nie vorhersehen.
Ist bereits ein Gutachten in der Welt, welches der Aussage Glaubhaftigkeit attestiert, sind nichtsdestotrotz einige aussichtsreiche Verteidigungsstrategien denkbar.
Wir unterziehen das schon vorhandene aussagepsychologische Gutachten einer kritischen Analyse, um methodische Fehler in der Exploration aufzudecken. Diese thematisieren wir entweder in der Hauptverhandlung oder lassen im Ermittlungs- oder Zwischenverfahren ein methodenkritisches Gutachten erstellen. Dafür arbeiten wir regelmäßig mit einigen namhaften Aussagepsychologen zusammen. Vertrauen Sie unserer Expertise!
Verteidigung in der Hauptverhandlung
Das Ziel der Verteidigung bestimmt die Verteidigungsstrategie in der Hauptverhandlung. Ist der Mandant unschuldig, wird ein „Kuschelkurs“ mit dem Gericht nicht weiterhelfen: Ein Verteidiger muss das Gericht von der Verurteilungsprognose runterbringen, die es durch den Eröffnungsbeschluss manifestiert hat. Das schafft man nicht mit Freundlichkeit. Hier steht der Freispruch im Fokus, wobei es unerheblich ist, ob der aus tatsächlichen Gründen oder nach dem Zweifelsgrundsatz („in dubio pro reo“) erfolgt. Denn in Deutschland gibt es keinen Freispruch „zweiter Klasse“.
Geht es dagegen um eine Strafmaßverteidigung, also um eine geringe Bestrafung für die Tat, ist eher eine konsensuale und verständigungsorientierte Verteidigung angezeigt. Das Gericht wird es jedenfalls zu würdigen wissen, wenn man durch ein Geständnis dem Opfer eine Aussage vor Gericht erspart und dies in einem günstigen Strafmaß zeigen.
Welche Verteidigungsstrategie wir im Einzelfall für richtig halten, werden wir natürlich vor einer Hauptverhandlung ausführlich mit Ihnen erörtern.