Sie suchen einen Anwalt für Sexualstrafrecht in Hamburg oder Berlin?
Haben Sie eine Vorladung der Polizei erhalten, in der Ihnen eine Sexualstraftat vorgeworfen wird?
Sie können sich vertrauensvoll mit Ihren Problemen an uns wenden – wir machen Ihre Probleme zu unseren. Sie werden sehen, dass Sie danach wieder ruhiger schlafen können.
Ohne Unterschied im Ansehen der Person, verteidigen wir gleichermaßen vorurteilsfrei zu Unrecht Beschuldigte genauso wie nach rechtlichen Maßstäben schuldige Täter. Ob jemand Täter oder doch Opfer ist, steht dagegen erst am Ende des Strafverfahrens fest – nicht schon zu Beginn.
Was tun beim Vorwurf sexuellen Missbrauchs oder Vergewaltigung?
Sofortiges Handeln ist bei dem Vorwurf einer Sexualstraftat deshalb so wichtig, da sowohl Polizei als auch die Staatsanwaltschaft ihre Machtmittel mit voller Wucht und größter Hartnäckigkeit zum Einsatz bringen werden. Nicht selten droht eine Hausdurchsuchung oder manchmal ein Haftbefehl mit anschließender Untersuchungshaft. Eine engagierte Strafverteidigung sowie eine taktisch kluge Verteidigungsstrategie werden dies jedoch zu verhindern versuchen.
In einem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens sind außerdem die Chancen am größten, das Verfahren zu gestalten statt nur zu reagieren. Des Weiteren lassen sich Falschbeschuldigungen aus unserer Erfahrung besonders effektiv zu Beginn des Ermittlungsverfahrens aufklären, da dann noch das Verfahren strategisch gelenkt und auf die Ermittlungen Einfluss genommen werden kann.
Das Sexualstrafrecht ist inzwischen ein eigenständiges, umfangreiches Rechtsgebiet mit einer Fülle komplizierter Tatbestände, die sich wie im Folgenden dargestellt systematisieren lassen:
Sexueller Missbrauch
Sexuelle Handlungen gesetzlich besonders geschützte Personen (Kinder, Jugendliche, Patienten sowie Schutzbefohlene).
Sexuelle Belästigung
Körperliche Berührung in sexueller Motivation oder Beleidigung auf sexueller Grundlage im Strafrecht.
Heimliche Bildaufnahmen
Unbefugtes Herstellen und Verbreiten intimer Bildaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich (z.B. Nacktfotos, beim Sex).
Sexueller Übergriff – Vergewaltigung
Sexuelle Handlungen und Geschlechtsverkehr (Oral-, Vaginal-, Analverkehr) gegen den Willen einer anderen Person.
Jugendschutzdelikte im Internet
Sexuelle Handlungen oder deren Anbahnung über das Internet (Sexting, Cyber-Grooming) gegenüber Kindern sowie Jugendlichen.
Kinderpornografie
Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie oder Jugendpornografie sowie von sonstiger illegaler Pornografie.
Falschbeschuldigung: Strafverteidigung ist Vertrauenssache
Das Sexualstrafrecht gehört zu den schwierigsten Materien im gesamten Strafrecht. Oftmals fehlen Beweise, es steht Aussage gegen Aussage. Diese schwierige Beweissituation heißt allerdings nicht, dass nun das Ermittlungsverfahren eingestellt würde oder deshalb keine Anklage oder Verurteilung erfolgen könnte. Das Gegenteil ist der Fall, denn nirgends ist die Bereitschaft zum Vorurteil so groß und die Unschuldsvermutung so wenig wert wie beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs oder der Vergewaltigung. Andererseits: Wie will man beweisen, dass eine Tat nicht stattgefunden hat?
Erstaunlicherweise trauen sich viele Rechtsanwälte die anspruchsvolle Verteidigung bei Sexualstraftaten zu, meist halten sie das Versprechen nicht. Solange der Anwalt im Sexualstrafrecht (noch) an die Unschuld seines Mandanten glaubt, ist alles gut. Ändert sich diese Einschätzung im Laufe der Ermittlungen, bleibt nur noch Verachtung für den Mandanten übrig. Beistand hat er dann von seinem Anwalt jedenfalls nicht mehr zu erwarten. Vertrauen Sie daher nicht irgendeinem Anwalt, sondern vielmehr unserer Expertise bei Aussage gegen Aussage!
Im Sexualstrafrecht steht für den Beschuldigten alles auf dem Spiel, so dass der teuerste Rat am Ende häufig der ist, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Machen Sie den Fehler nicht, sondern vertrauen Sie auf unsere Expertise! Unsere Kompetenz stellen wir am liebsten in besonders schwierigen Mandaten unter Beweis – in Fallgestaltungen, die andere für aussichtslos halten.
Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht in Hamburg und Berlin
Obwohl es keinen Fachanwalt für Sexualstrafrecht gibt, weil diese Qualifikation nur in bestimmten Rechtsgebieten wie z.B. dem Strafrecht vergeben wird, verfügt jeder Rechtsanwalt unserer Kanzlei dennoch über eine vergleichbare Qualifikation, da wir jährlich ca. 100 Mandate im Sexualstrafrecht bearbeiten. Eine solche Erfahrung im Sexualstrafrecht können – wenn überhaupt – nur ganz wenige Kanzleien in Deutschland vorweisen bzw. für sich in Anspruch nehmen.
Wir verteidigen unsere Mandanten im Sexualstrafrecht in Hamburg, Berlin und bundesweit vor allen Gerichten sowie in allen Instanzen (Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Berufung, Revision) engagiert und professionell: „Am Ende wird alles gut! Wenn nicht, ist es noch nicht das Ende.“.
Einen Termin erhalten Sie kurzfristig, oft sogar noch am selben Tag. Jeder Rechtsanwalt unterliegt der Verschwiegenheit, Sie können daher mit uns alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein. Als Strafverteidiger werden wir allerdings nicht als Anwalt auf der Opferseite tätig.
In Notfällen, also bei einer Festnahme oder Verhaftung sowie einer Hausdurchsuchung wegen Missbrauch, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung bzw. im Zusammenhang mit Kinderpornografie erreichen Sie unsere Rechtsanwälte jederzeit über unseren Strafverteidiger-Notruf.
Wir lassen Sie nicht im Regen stehen, sondern sind für Sie da. Darauf können Sie sich verlassen!
Sexualstrafrecht Hamburg ist ein Projekt von SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte Strafverteidiger PartmbB, eine Partnerschaft der Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht Dr. Frédéric Schneider und Dr. Benedikt Mick mit Sitz in Hamburg und einer weiteren Kanzlei für Strafrecht in Berlin.