Sexuelle Belästigung und Beleidigung

Sie haben von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Belästigung (§ 184i StGB) oder Beleidigung auf sexueller Grundlage erhalten? Sie sollten die Vorladung der Polizei nicht wahrnehmen. Was Sie außerdem tun oder besser lassen sollten, erläutern wir Ihnen im folgenden Überblick:

Kaum eine Thematik ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf einer Sexualstraftat, wie es die sexuelle Belästigung eine ist. Spätestens seit der #metoo-Kampagne genügt eine solche Beschuldigung, um das Sozialleben des Verdächtigten nachhaltig zu belasten. Deshalb ist es überaus wichtig, möglichst frühzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der als vertrauensvoller Ansprechpartner sowie auch als Beistand fungiert. Wir machen Ihre Probleme zu unseren!

Sexuelle Belästigung und Erheblichkeitsschwelle

Der Tatbestand der sexuellen Belästigung ist in § 184i StGB geregelt. Eingeführt wurde er mit der Verschärfung des Sexualstrafrechts im November 2016. Nach altem Recht waren sexuelle Handlungen nur dann als Sexualstraftat zu qualifizieren, wenn sie „von einiger Erheblichkeit“ waren. Dies gilt mit dem Straftatbestand der sexuellen Belästigung nun nicht mehr. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Norm ausdrücklich auch solches Verhalten unter Strafe stellen, das unterhalb dieser Erheblichkeitsschwelle liegt. Bei § 184i StGB handelt es sich daher um einen Auffangtatbestand, der nun ausdrücklich auch ein Verhalten erfassen soll, welches vorher nicht unter Strafe stand.

Ein vielleicht moralisch fragwürdiger Klaps auf den Po wäre nach altem Recht wohl nicht als Sexualstraftat verfolgbar gewesen, sondern als Beleidigung. Dies ist nun anders.

Voraussetzungen der sexuellen Belästigung

Strafbar nach § 184i StGB macht sich, wer einen anderen in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt. Dies muss im Einzelfall ermittelt werden.

Voraussetzung ist zunächst eine körperliche Berührung, die ihrem äußeren Erscheinungsbild nach in eine sexuelle Konnotation aufweisen. Es kommt also gerade nicht darauf an, dass der Täter es auf eine sexuelle Belästigung des Opfers angelegt hat, er muss nicht zwingend von sexuellen Motiven geleitet worden sein. Der Schluss auf eine Berührung in sexuell bestimmter Weise liegt vor allem nah, wenn der Täter das Opfer über der Kleidung an Geschlechtsorganen berührt oder eine Handlung vornimmt, die zumindest eine sexuelle Intimität voraussetzt (z.B. aufgedrängte Küsse oder unerwünschte Umarmungen). Hinzu kommt, dass das Opfer sich hierdurch tatsächlich sexuell belästigt fühlt.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Handelt es sich speziell um eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, hilft in vielen Fällen bereits, den Kollegen oder Vorgesetzten darauf aufmerksam zu machen, dass man sich sexuell belästigt fühlt. Ist dies allein nicht schon ausreichend, ist zunächst der Gang zur Beschwerdestelle zu empfehlen. Nach § 13 AGG hat jeder Beschäftigte das Recht eine solche Beschwerde einzureichen, Nachteile dürfen ihm dadurch nicht entstehen. Dagegen drohen dem Täter ernsthafte, insbesondere arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Abgrenzung zur Beleidigung auf sexueller Grundlage

Im Unterschied zur Beleidigung auf sexueller Grundlage gemäß § 185 StGB setzt sexuelle Belästigung immer eine körperliche Berührung voraus. Einen besonderen Tatbestand der Beleidigung auf sexueller Grundlage gibt es zwar nicht, dennoch können eheverletzende Äußerungen, die eine Geschlechtsbezogenheit aufweisen, durchaus auch den Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB erfüllen.

Strafe für eine sexuelle Belästigung

Die sexuelle Belästigung wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zwei Jahren bestraft. Wird die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen, handelt es sich um einen besonders schweren Fall mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Bestimmend für das konkrete Strafmaß sind vorrangig deshalb die individuellen Auswirkungen der Tat auf das Opfer. Eine Entschuldigung könnte die Strafe reduzieren.

Die Tat wird jedoch nur auf Antrag verfolgt (Strafantrag), es sei denn, dass die Staatsanwaltschaft wegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Zum Schutz der betroffenen Frauen dürfte dies oftmals der Fall sein, sofern denn die Polizei Kenntnis von dem Vorfall erlangt.

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Engagierte Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

Wir verteidigen Beschuldigte im Sexualstrafrecht bundesweit vor allen Gerichten sowie in allen Instanzen professionell und engagiert. Ohne Unterschied verteidigen wir vorurteilsfrei zu Unrecht Beschuldigte ebenso wie – nach rechtlichen Maßstäben – schuldige Täter. Ob jemand Täter ist, steht erst am Ende des Strafverfahrens fest, nicht schon zu Beginn. Zwar sind Sexualstraftaten nicht selten erfunden, dennoch glaubt die Polizei dem angeblichen Opfer geradezu bedingungslos, so offensichtlich die Widersprüche auch sein mögen.

Unsere Rechtsanwälte bilden sich regelmäßig interdisziplinär fort – auf den Gebieten der Rechtsmedizin und Aussagepsychologie (Rechtspsychologie). Dementsprechend verfügen wir über Fachwissen, welches anderen Rechtsanwälten vielleicht fehlt. Schließlich pflegen wir Kontakte zu spezialisierten Aussagepsychologen sowie Sexualtherapeuten, auf deren Unterstützung (z.B. durch Psychotherapie) unsere Mandanten mitunter angewiesen sind.

Weitere Informationen und persönliche Ersteinschätzung

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt jedoch keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt. Gern geben wir Ihnen hierzu persönlich Auskunft!

Selbstverständlich begegnen wir unseren Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Als Rechtsanwälte unterliegen wir der Verschwiegenheit, Sie können mit uns alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist sexuelle Belästigung?

Sexuelle Belästigung meint im Strafrecht gemäß § 184i StGB unangemessene körperliche Berührungen in sexuell bestimmter Weise, durch die sich die andere Person belästigt fühlt. Erfasst sind ausdrücklich auch Distanzlosigkeiten, z.B. unerwünschte Umarmungen, aufgedrängte Küsse (auch auf die Wange) sowie der Griff bzw. „Klaps“ auf den Po.

Welche Strafe gibt es für sexuelle Belästigung?

Eine sexuelle Belästigung wird nach § 184i StGB mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zwei Jahren bestraft. Tatsächlich wird das Verfahren aber häufig eingestellt, wenn Aussage gegen Aussage steht. Außerdem wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.

Wo ist der Unterschied zur Beleidigung auf sexueller Ebene?

Die Beleidigung gemäß § 185 StGB zielt mehr auf anzügliche Äußerungen ab, durch die die Ehre der anderen Person angegriffen wird. Wird der Person z.B. nachgesagt, sie sei „leicht zu haben“ oder deren Zuneigung „käuflich“, könnte es sich um eine Beleidigung handeln. Im Unterschied zur Beleidigung wird bei der sexuellen Belästigung stets eine sexuell konnotierte körperliche Berührung verlangt.

Sind Dick-Pics sexuelle Belästigung?

Sogenannte „Dick Pics“, also meist per Nachricht versendete Fotos des männlichen Penis, sind ausdrücklich nicht als sexuelle Belästigung strafbar. Hierbei fehlt es nämlich an einer körperlichen Berührung. Das Versenden von Dick Pics kann allerdings nach § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB als Verbreitung pornografischer Inhalte strafbar sein, wenn man ein solches Bild schickt ohne dazu aufgefordert worden zu sein.

Was kann ich tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Zuerst sollte man seinem aufdringlichen Kollegen unmissverständlich mitteilen, dass man sich dadurch sexuell belästigt fühlt. Dies kann entweder persönlich oder auch schriftlich, z.B. durch eine E-Mail oder Nachricht erfolgen. Ändert er sein Verhalten nicht, sollte das Gespräch mit dem Vorgesetzten gesucht werden. Ist dies allein nicht schon ausreichend, ist zunächst der Gang zu einer Beratungs- oder Beschwerdestelle zu empfehlen.

Wie reagiere ich als Arbeitgeber auf sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz?

Ein Arbeitgeber kann leicht in Bedrängnis geraten, wenn ihm eine sexuelle Belästigung angezeigt wird. Wie soll er hierauf richtig reagieren? Oftmals steht Aussage gegen Aussage, also wem soll er glauben? Andererseits wäre nichts zu tun genauso falsch. Zweifellos muss er die Anzeige ernst nehmen und handeln, indem er den Vorfall aufklärt. Hierbei kann es hilfreich sein, Experten hinzuzuziehen, die sich mit diesem Vorwurf auskennen. Nehmen Sie deshalb frühstmöglich Kontakt zu uns auf, wir klären den Sachverhalt für Sie auf.