Spezialisierte Kanzlei im Sexualstrafrecht

Strafverteidigung ist Vertrauenssache, unsere Kanzlei ist spezialisiert im Sexualstrafrecht. Strafverteidigung ist für uns als Rechtsanwälte sowie Fachanwälte im Strafrecht mehr als nur ein Rechtsgebiet. Wir machen Sexualstrafrecht aus Überzeugung. Mit Begeisterung.

Aus Überzeugung. Mit Begeisterung.

Wir geben uns nicht mit weniger zufrieden als im Sinne unserer Mandanten zu erreichen ist. Unsere Kompetenz und Expertise stellen wir am liebsten in besonders schwierigen Mandaten unter Beweis. Das sind komplizierte Fragen im Sorge- und Umgangsrecht sowie auch Fallgestaltungen von Aussage gegen Aussage, die andere für aussichtslos halten.

Effektive Strafverteidigung im Sexualstrafrecht setzt fundiertes Wissen auch außerhalb des Strafrechts voraus. Die Rechtsanwälte bilden sich folglich regelmäßig interdisziplinär fort, u.a. aussagepsychologisch, psychiatrisch sowie auch rechtsmedizinisch.

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Selbstverständlich begegnen wir unseren Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Als Rechtsanwälte unterliegen wir der Verschwiegenheit, Sie können mit uns alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.

Spezialisierung für Perfektion statt Mittelmäßigkeit

Wir übernehmen ein Mandat nur, wenn wir aufgrund unserer Spezialisierung und Erfahrung davon überzeugt sind, Ihnen die beste Strafverteidigung gewähren zu können. Gemeinsam besprechen wir Ihre Optionen und erarbeiten eine der individuellen Beweislage angepasste erfolgversprechende Verteidigungsstrategie, die für jedes Mandat verschieden ist.

Am Ende wird alles gut! Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende.“
Oscar Wilde (1854-1900)

Wir erarbeiten für die Beschuldigten regelmäßig ausführliche Stellungnahmen an Gerichte und Staatsanwaltschaften, die sich akribisch sowie äußerst präzise mit den Tatvorwürfen auseinandersetzen. In jeglicher Hinsicht richten wir unsere Arbeit stets auf Perfektion aus. Mittelmaß ist für uns jedenfalls keine Option.

Kanzlei in Hamburg und Berlin – Strafverteidigung bundesweit

Unsere Kanzlei befindet sich in der Hamburger Neustadt in unmittelbarer Nähe zum Justizforum Hamburg mit dem Hanseatischen Oberlandesgericht (HansOLG), dem Strafjustizgebäude (Landgericht und Amtsgericht Mitte), der Staatsanwaltschaft Hamburg sowie dem Untersuchungsgefängnis Holstenglacis.

In Berlin befindet sich unsere Kanzlei in Berlin-Tiergarten nahe der Potsdamer Straße.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte werden mit dem Abschluss einer Honorarvereinbarung auch bundesweit an allen Gerichten und in allen Instanzen für Sie tätig.

Obwohl es keinen Fachanwalt für Sexualstrafrecht gibt, weil diese Qualifikation nur z.B. im Strafrecht vergeben wird, verfügt jeder Rechtsanwalt unserer Kanzlei dennoch über eine vergleichbare Qualifikation, da wir jährlich ca. 100 Fälle im Sexualstrafrecht bearbeiten. Eine solche Erfahrung im Sexualstrafrecht können – wenn überhaupt – nur ganz wenige Kanzleien in Deutschland vorweisen bzw. für sich in Anspruch nehmen.

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Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. – Fachanwalt für Strafrecht, Experte für Aussage gegen Aussage

Auch wenn Mandate von anderen Rechtsanwälten in der Kanzlei bearbeitet werden, steht Rechtsanwalt Mirko Laudon stets als Ansprechpartner zur Verfügung. Außerdem erörtern wir die einzelnen Fallgestaltungen der Mandate immer gemeinsam im Team, um jederzeit die beste Verteidigungsstrategie gewährleisten zu können.

Wenn Sie uns ein Mandat erteilen, erhalten Sie dadurch auch Zugang zu unserem Server, über den Sie sicher und verschlüsselt mit uns kommunizieren können. Der Server steht bei uns in der Kanzlei – Ihre vertraulichen und sensiblen Informationen bleiben also in diesen vier Wänden. Sie können sich rund um die Uhr über den Stand des Mandats informieren sowie ortsunabhängig auf alle relevanten Dokumente zugreifen.

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Wir bewahren Ihre Freiheit!

In geeigneten Fällen werden unsere Rechtsanwälte auch als Pflichtverteidiger tätig. Weil wir vergleichsweise nur wenige Pflichtverteidigungen im Jahr übernehmen, ist die Pflichtverteidigung für uns keine Verteidigung „zweiter Klasse“. Häufig bestellen Gerichte von sich aus eher Rechtsanwälte als Pflichtverteidiger, die weder Einsatz- noch Konfliktbereitschaft mitbringen und den Angeklagten nur zur Verurteilung „begleiten“. Das können Sie nur verhindern, wenn Sie selbst einen Verteidiger auswählen, der Ihre Rechte professionell, kompetent und aus Überzeugung verteidigt.

Sexualstrafrecht Hamburg ist ein Projekt von LAUDON || SCHNEIDER Rechtsanwälte Strafverteidiger PartmbB, eine Partnerschaft von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Mirko Laudon und Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider mit Sitz in Hamburg und einer weiteren Kanzlei in Berlin.