Sie suchen einen Anwalt für Sexualstrafrecht in Lüneburg, weil Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben? Sie sollten der Vorladung der Polizei keinesfalls nachkommen. Was Sie außerdem tun oder lassen sollten, erläutern wir Ihnen im folgenden Überblick:
Sexualstrafrecht Lüneburg: Spezialisierte Strafverteidiger
Kaum ein Thema ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf einer Sexualstraftat – die Verdächtigung genügt, die soziale Existenz eines Beschuldigten nachhaltig zu zerstören. Deshalb ist es im Sexualstrafrecht wichtig, möglichst frühzeitig einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der als vertrauensvoller Ansprechpartner und Beistand fungiert, auch in Lüneburg sind wir für Sie da.
Der Staat tritt mit der Macht seiner Strafverfolgungsorgane dem Einzelnen gegenüber, für den daher die gesamte Existenz „auf dem Spiel“ steht. Nicht nur finanzielle Interessen – sondern vielmehr existenzielle: Freiheit, Ehe, Familie, Job und Wohnung.
Ohne Unterschied im Ansehen der Person, verteidigen wir gleichermaßen vorurteilsfrei zu Unrecht Beschuldigte genauso wie nach rechtlichen Maßstäben schuldige Täter. Denn ob jemand Täter oder doch Opfer ist, steht im Strafrecht erst am Ende des Verfahrens fest – nicht allerdings schon zu dessen Beginn.
Wir geben uns nicht mit weniger zufrieden als im Sinne unserer Mandanten zu erreichen ist. Unsere Kompetenz stellen wir am liebsten in besonders schwierigen Mandaten unter Beweis – besser gesagt: in Fällen, die ein anderer Anwalt eher für aussichtslos hält.
Aussage gegen Aussage und Falschbeschuldigung
Es gibt gute Gründe, keinen Rechtsanwalt vor Ort hinzuzuziehen. Das Sexualstrafrecht ist besonders sensibel, in keinem anderen Rechtsgebiet kommt es derart auf die Kompetenz des Strafverteidigers an wie in Konstellationen, in denen Aussage gegen Aussage steht. Nicht selten wird der Vorwurf, vergewaltigt worden zu sein, allerdings auch zu Unrecht erhoben. Es handelt sich in diesen Fällen um eine Falschbeschuldigung der Vergewaltigung.
Nicht selten erfolgt die Strafanzeige durch das vermeintliche Opfer erst Tage oder mitunter Monate nach der angeblichen Tat. Spuren der sexuellen Handlungen oder der behaupteten Gewalt wären ohnehin dann nicht mehr aufzufinden.
Besonders häufig kommt dies nach einem One-Night-Stand vor, nach Trennungen oder im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen (z.B. Borderline-Persönlichkeitsstörung). In derartigen Fällen sind wir regelmäßig tätig und bieten Beschuldigten in Lüneburg als Strafverteidiger Rat, Hilfe und Unterstützung. Wir machen Ihre Probleme zu unseren!
Vorwurf sexueller Missbrauch oder Vergewaltigung: Was tun?
Sofortiges Handeln ist bei dem Vorwurf einer Sexualstraftat deshalb so wichtig, da sowohl Polizei als auch die Staatsanwaltschaft ihre Machtmittel mit voller Wucht und größter Hartnäckigkeit zum Einsatz bringen werden. Nicht selten droht bei dem Vorwurf sexueller Missbrauch oder Vergewaltigung eine Hausdurchsuchung und auch ein Haftbefehl könnte gegen Sie ergehen. Eine effektive Strafverteidigung und taktisch kluges Vorgehen werden dies allerdings zu verhindern versuchen.
Das Sexualstrafrecht gilt inzwischen als ein eigenständiges, umfangreiches Rechtsgebiet mit einer Fülle komplizierter Tatbestände, die sich entsprechend systematisieren lassen:
Sexueller Missbrauch
Sexuelle Handlungen gesetzlich besonders geschützte Personen (Kinder, Jugendliche, Patienten sowie Schutzbefohlene).
Sexuelle Belästigung
Körperliche Berührung in sexueller Motivation oder Beleidigung auf sexueller Grundlage im Strafrecht.
Heimliche Bildaufnahmen
Unbefugtes Herstellen und Verbreiten intimer Bildaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich (z.B. Nacktfotos, beim Sex).
Sexueller Übergriff – Vergewaltigung
Sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person, insbesondere z.B. Oral-, Vaginal- sowie Analverkehr.
Jugendschutzdelikte im Internet
Anbahnung sexueller Handlungen über das Internet mit Kindern und Jugendlichen (z.B. Sexting, CyberGrooming).
Kinderpornografie
Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie oder Jugendpornografie sowie von sonstiger illegaler Pornografie.
Strafverteidigung mit hanseatischer Strategie
Strafverteidigung ist Vertrauenssache! Wir bearbeiten unsere Mandate nicht wie am Fließband, sondern nehmen uns individuell Zeit, um das bestmögliche Ergebnis für unseren Mandanten zu erreichen, weil für ihn gerade im Sexualstrafrecht alles auf dem Spiel steht. Ziel unserer Verteidigung ist die frühestmögliche Intervention im Ermittlungsverfahren, um das jeweilige Verfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden und die Reputation sowie das berufliche Fortkommen unserer Mandanten zu schützen.
Der teuerste Rat ist im Strafrecht oftmals der, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Machen Sie den Fehler nicht, sondern vertrauen Sie auf unsere Expertise. Niemals sollten Sie hingegen auf einen Anwalt vertrauen, der Ihnen im Strafrecht zum Abwarten bis zur Hauptverhandlung oder sogar zu einem falschen Geständnis rät.
Professionelle und seriöse Strafverteidigung setzt fundiertes Wissen auch interdisziplinär voraus. Unsere Rechtsanwälte bilden sich regelmäßig interdisziplinär fort, sowohl in der Aussagepsychologie (Rechtspsychologie), Psychiatrie als auch der Rechtsmedizin. Somit verfügen wir über Fachwissen, das anderen Rechtsanwälten in Lüneburg vielleicht fehlt.
Fehlen diese Spezialkenntnisse, wird sich der Anwalt gegenüber den erfahrenen Staatsanwälten aus Fachdezernaten für Sexualstraftaten dagegen nicht selten überfordert zeigen. Denn was in der Medizin längst selbstverständlich ist, gilt ebenso im Strafrecht: Hier ist die Materie vergleichbar speziell und komplex, dass es hoch qualifizierter Experten mit einer entsprechenden Erfahrung bedarf. Obgleich wir Fachanwälte für Strafrecht sind, kommt es im Sexualstrafrecht auf einen Fachanwalt im Strafrecht nicht an, da dieses Gebiet in der Fachanwaltsausbildung überhaupt keine Rolle spielt.
Einen Fachanwalt für Sexualstrafrecht gibt es nicht, weil diese Qualifikation nur in ganz bestimmten Rechtsgebieten wie z.B. dem Strafrecht vergeben wird. Wir verfügen allerdings über eine vergleichbare Qualifikation, da wir jährlich ca. 100 Mandate im Sexualstrafrecht in Lüneburg und bundesweit bearbeiten. Dies können, wenn überhaupt, nur sehr wenige Kanzleien in Deutschland von sich behaupten.
Kontakt und kurzfristige Terminvereinbarung, auch in Lüneburg
Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt jedoch keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt. Gern geben wir Ihnen hierzu persönlich Auskunft!
Rufen Sie uns jetzt unter Telefon: 040 – 2286 3800 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Einen Termin erhalten Sie kurzfristig in unserer Kanzlei in Hamburg, Berlin oder vor Ort in Lüneburg. Die dafür anfallenden Reise- und Hotelkosten trägt der Mandant.
Selbstverständlich begegnen wir unseren Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Jeder Rechtsanwalt unterliegt der Verschwiegenheit, Sie können daher mit uns alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.