Ihnen wird ein sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung vorgeworfen? Haben Sie eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter erhalten? Sie sollten der Vorladung keine Folge leisten! Statt zur Polizei gehen Sie lieber zum Anwalt, aber nicht irgendeinem. Was Sie außerdem tun oder lassen sollten, erläutern wir Ihnen im folgenden Überblick:
Kaum ein Thema ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf einer Vergewaltigung – allein diese Beschuldigung genügt, die soziale Existenz des Beschuldigten nachhaltig zu zerstören. Deshalb ist es im Sexualstrafrecht sehr wichtig, frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger hinzuzuziehen, der Ihnen als vertrauensvoller Ansprechpartner Beistand und Unterstützung bietet, vor allem, wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Tat nicht begangen haben, es sich also um eine Falschbeschuldigung handelt.
Was sind sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung?
Abgesehen von der sexuellen Belästigung sind nun sämtliche Formen sexueller Übergriffe in § 177 StGB normiert. Dadurch ist die Norm sehr unübersichtlich geworden:
- sexueller Übergriff gegen den erkennbaren Willen (Abs. 1) oder durch
Ausnutzung der fehlenden Willensbildungs- und Äußerungsfähigkeit (Abs. 2) - sexuelle Nötigung (Abs. 5)
- Vergewaltigung (Abs. 6)
- besonders schwere Fälle der Vergewaltigung (Abs. 7, 8)
- minder schwere Fälle der Vergewaltigung (Abs. 9)
Dementsprechend bildet der sexuelle Übergriff den Grundtatbestand, der durch den Einsatz von Gewalt bzw. durch weitere hinzutretende Merkmale hinsichtlich der Strafe erhöht wird, z.B. wenn in den Körper eingedrungen oder die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird. Zudem gibt es besonders und minder schwere Fälle der Vergewaltigung. In allen Konstellationen bedarf es aber eines Körperkontakts zwischen Täter und Opfer.
Sexueller Übergriff
Einen sexuellen Übergriff begeht, wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an der Person vornimmt oder von der Person vornehmen lässt. Kann die Person ihren eventuell entgegenstehenden Willen nicht mehr äußern oder artikulieren und nutzt der Täter dies aus, kommt ebenfalls eine Strafbarkeit in Betracht. Dies sind Fälle, in denen das Opfer etwa stark alkoholisiert ist, bewusstlos ist oder schläft.
Kommt es für das Opfer überraschend zu sexuellen Handlungen, etwa indem der Täter das Überraschungsmoment ausnutzt, kann dies ebenfalls ein sexueller Übergriff sein.
Sexuelle Nötigung
Eine sexuelle Nötigung begeht, wer eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen an sich zu dulden oder am Täter, an sich selbst oder einem Dritten vorzunehmen.
Vergewaltigung
Ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung ist die Vergewaltigung, bei der es zum Eindringen in den Körper kommt (Oral-, Vaginal-, Analverkehr oder mit Gegenständen) und die von dem Opfer als besonders erniedrigende Handlung empfunden wird. Ein besonders schwerer Fall liegt außerdem vor, wenn mehrere Täter gemeinschaftlich handeln.
Für den Vorwurf der Vergewaltigung sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von zwei Jahren vor, die das Gericht nur genau bis zu dieser Grenze zur Bewährung aussetzen kann. Daher muss der Täter im Fall einer Verurteilung regelmäßig von einer Haftstrafe ausgehen.
Vergewaltigung und „Aussage gegen Aussage“
Ausgesprochen oft steht bei einer mutmaßlichen Vergewaltigung Aussage gegen Aussage unter Abwesenheit jeglicher Sachbeweise. Dies liegt vor allem daran, dass es sich bei weit über der Hälfte aller Vergewaltigungen um solche im sozialen Nahbereich handelt. Nicht selten wird der Vorwurf, vergewaltigt worden zu sein, allerdings auch zu Unrecht erhoben. Es handelt sich in diesen Fällen um eine Falschbeschuldigung der Vergewaltigung.
Aussage gegen Aussage ohne Beweise
Nicht selten erfolgt die Strafanzeige durch das vermeintliche Opfer erst Tage oder mitunter Monate nach der angeblichen Tat. Spuren der sexuellen Handlungen oder der behaupteten Gewalt wären ohnehin dann nicht mehr aufzufinden.
Besonders häufig kommt dies nach einem One-Night-Stand vor, nach Trennungen oder im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen (z.B. Borderline-Persönlichkeitsstörung). In derartigen Fällen sind wir regelmäßig tätig und bieten dem Beschuldigten Unterstützung, Rat und Hilfe. Wir machen Ihre Probleme zu unseren!
Engagierte Strafverteidigung beim Vorwurf der Vergewaltigung
Strafverteidigung ist Vertrauenssache! Wir bearbeiten unsere Mandate nicht wie am Fließband, sondern nehmen uns individuell Zeit, um das bestmögliche Ergebnis für unseren Mandanten zu erreichen, weil für ihn gerade im Sexualstrafrecht alles auf dem Spiel steht. Eine gründliche Einarbeitung sowie Vorbereitung auf die Hauptverhandlung sind für uns selbstverständlich, da wir Ihre persönlichen Lebensumstände bewahren wollen und Sie – anders als die Staatsanwaltschaft und das Gericht – nicht nur als Aktenzeichen ansehen.
Strafverteidigung in Hamburg, Berlin und bundesweit
Wir verteidigen Beschuldigte im Sexualstrafrecht bundesweit vor allen Gerichten sowie in allen Instanzen professionell und engagiert. Ohne Unterschied verteidigen wir vorurteilsfrei zu Unrecht Beschuldigte ebenso wie – nach rechtlichen Maßstäben – schuldige Täter. Ob jemand Täter ist, steht erst am Ende des Strafverfahrens fest, nicht schon zu Beginn. Zwar sind Vergewaltigungen nicht selten erfunden, dennoch glaubt die Polizei dem angeblichen Opfer geradezu bedingungslos, so offensichtlich die Widersprüche auch sein mögen.
Ziel unserer Verteidigung ist die frühestmögliche Intervention im Ermittlungsverfahren, um das jeweilige Verfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden und die Reputation sowie das berufliche Fortkommen unserer Mandanten zu schützen.
Kompetenz für die Verteidigung im Sexualstrafrecht
Professionelle und seriöse Strafverteidigung im Sexualstrafrecht setzt fundiertes Wissen auch interdisziplinär voraus: aussagepsychologisch, psychiatrisch und rechtsmedizinisch. Unsere Rechtsanwälte bilden sich regelmäßig interdisziplinär fort – auf den Gebieten der Aussagepsychologie (Rechtspsychologie) und Rechtsmedizin. Dementsprechend verfügen wir über Fachwissen, welches anderen Rechtsanwälten vielleicht fehlt. Schließlich pflegen wir Kontakte zu spezialisierten Aussagepsychologen sowie Sexualtherapeuten, auf deren Unterstützung (z.B. durch Psychotherapie) unsere Mandanten mitunter angewiesen sind.
Fehlen diese Spezialkenntnisse, wird sich der Anwalt gegenüber den erfahrenen Staatsanwälten aus Fachdezernaten für Sexualstraftaten dagegen nicht selten überfordert zeigen.
Strafverteidigung ist Vertrauenssache
Was in der Medizin längst selbstverständlich ist, gilt genauso im Strafrecht: Hier ist die Materie vergleichbar speziell und komplex, dass es hoch qualifizierter Experten mit einer entsprechenden Erfahrung bedarf. Obgleich wir Fachanwälte für Strafrecht sind, kommt es im Sexualstrafrecht auf einen Fachanwalt im Strafrecht nicht an, da dieses Gebiet in der Fachanwaltsausbildung keine Rolle spielt.
Einen Fachanwalt für Sexualstrafrecht gibt es nicht, weil diese Qualifikation nur in ganz bestimmten Rechtsgebieten wie z.B. dem Strafrecht vergeben wird. Wir verfügen allerdings über eine vergleichbare Qualifikation, da wir jährlich ca. 100 Mandate im Sexualstrafrecht bearbeiten und dies, wenn überhaupt, nur sehr wenige Kanzleien in Deutschland von sich behaupten können. Vertrauen Sie daher unserer Expertise!
Persönliche Ersteinschätzung vom Anwalt noch heute!
Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt jedoch keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt. Gern geben wir Ihnen hierzu persönlich Auskunft!
Selbstverständlich begegnen wir unseren Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Als Rechtsanwälte unterliegen wir der Verschwiegenheit, Sie können mit uns alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist ein sexueller Übergriff?
Als sexuellen Übergriff bezeichnet man alle sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person. Diese sexuellen Handlungen müssen von einer gewissen Erheblichkeit sein, sonst sind diese als sexuelle Belästigung strafbar.
Was ist sexuelle Nötigung?
Eine sexuelle Nötigung meint sexuelle Handlungen, die mit Gewalt oder einer Drohung mit Gewalt erzwungen werden. Die Schwelle der Gewalt ist dabei sehr niedrig. Schon das Herunterdrücken mit dem eigenen Körpergewicht gilt hier als Gewalt.
Was ist Vergewaltigung?
Ist eine sexuelle Handlung mit einem Eindringen in den Körper verbunden, spricht man von Vergewaltigung. Dementsprechend ist Oralverkehr, Vaginalverkehr oder Analverkehr immer dann eine Vergewaltigung, wenn dies gegen den Willen erfolgte und der Sexualpartner dies erkannt hat. Die Vergewaltigung wird mit mindestens zwei Jahren Gefängnis bestraft.
Gibt es eine Vergewaltigung ohne Gewalt?
Seit der Gesetzesänderung „Nein heißt Nein“ ist eine VerGEWALTigung auch ohne Drohung mit Gewalt oder die Anwendung von Gewalt strafbar. Es genügt, wenn das Opfer seinen entgegenstehenden Willen, z.B. durch „Nein“ sagen zum Ausdruck bringt und der andere Partner dies erkennt und dennoch weitermacht.
Was ist wenn Aussage gegen Aussage steht?
Oftmals sind nur zwei Personen an dem Sexualkontakt beteiligt. Es steht daher fast immer Aussage gegen Aussage. Das heißt aber nicht, dass man deshalb freigesprochen wird.
Ich habe das aber gar nicht getan!
Wenn Sie unschuldig sind, also das Opfer einer Falschbeschuldigung, benötigen Sie sogar noch dringender einen Anwalt. Nur dieser kann die Situation für Sie aufklären!
Wo finde ich als Beschuldigter Hilfe?
Haben Sie eine Vorladung wegen eines sexuellen Übergriffs oder Vergewaltigung erhalten? Oder hatten Sie eine Hausdurchsuchung? Sie sollten sich an einen spezialisierten Strafverteidiger wenden! Und selbst wenn die Polizeibeamten noch so freundlich sind, Hilfe haben Sie von dieser Seite nicht zu erwarten. Sie brauchen schnell einen Anwalt!