Erteilen Sie uns ein Mandat auf elektronischem Wege
Geben Sie Ihre persönlichen Daten einfach in das Kontaktformular unten auf dieser Seite ein und übermitteln uns folgende Unterlagen:
- Scan/Foto des Durchsuchungsbeschlusses und des Sicherstellungsverzeichnisses
- Daten der zuständigen Polizeidienststelle (meist haben Sie eine Visitenkarte erhalten)
Sie können die Unterlagen entweder einscannen oder mit dem Smartphone fotografieren. Über das Anfrageformular der WebAkte können die Dateien angehängt und verschlüsselt an uns übertragen werden. Ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei wird Sie dann kontaktieren.
Alternativ können Sie das Aktenzeichen vom Durchsuchungsbeschluss und das Gericht (z.B. Amtsgericht Hamburg) einfach in das Kontaktfeld eintragen („Schildern Sie uns Ihr Anliegen“). Das Aktenzeichen steht immer ganz oben auf dem Durchsuchungsbeschluss und sieht wie folgt aus: drei oder vier Zahlen dann Js und dann wieder mehrere Zahlen gefolgt von einem Schrägstrich und der Jahreszahl, also z.B. „1234 Js 1234/17“.
So geht es dann mit dem Mandat weiter
Sobald wir die Informationen von Ihnen erhalten haben, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit unserer Strafprozessvollmacht, die Sie zur Mandatserteilung nur unterschreiben und an uns zurücksenden brauchen. Darüber hinaus erhalten Sie ein konkretes Angebot über unsere Honorarkosten. Wir bearbeiten Ihr Mandat zum Festpreis, so dass Sie die Kosten von Anfang an genau kennen. Das Honorar wird im Voraus als Vorschuss fällig.
Wir melden uns dann sofort bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft als Ihr Verteidiger und kümmern uns um alles Weitere. Wir beantragen Akteneinsicht und informieren Sie, sobald uns die Akten und das Gutachten über die Auswertung Ihrer Datenträger vorliegen.
In mehr als 90% der Strafverfahren wegen des Besitzes von Kinderpornografie konnten wir erreichen, dass das Ermittlungsverfahren ohne Schuldspruch und Urteil eingestellt wird, entweder mangels Tatverdacht oder gegen eine Geldauflage. Fast alle anderen Verfahren wurden durch einen Strafbefehl beendet, also ohne Hauptverhandlung. Sie bekommen das Urteil dann diskret und unkompliziert per Post zugestellt.
Wir übernehmen die Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Gericht und teilen Ihnen die Ergebnisse jeweils per E-Mail bzw. über unsere WebAkte mit. Sie können sich darauf verlassen, dass wir engagiert und unnachgiebig verhandeln und uns nicht mit weniger zufrieden geben, als tatsächlich in Ihrem Sinne zu erreichen ist. Im Idealfall sind bereits alle Details ausgehandelt, bevor Sie die Geldauflage oder den Strafbefehl erhalten.
Sie haben Fragen?
Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt jedoch keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt. Gern geben wir Ihnen persönlich Auskunft!
Selbstverständlich begegnen wir unseren Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Als Rechtsanwalt unterliege ich der Verschwiegenheit, Sie können daher mit mir alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.