Ermittlungsverfahren: Chatstep (OP Plausch)

Chatstep war eine Plattform, die Nutzern die Möglichkeit ermöglichte, eigene Chaträume ohne Registrierung zu eröffnen oder sich an existierenden Chaträumen zu beteiligen. Eine Überwachung oder Moderation der Chaträume durch Chatstep-Mitarbeiter erfolgt dabei nicht – inzwischen ist die Plattform Chatstep allerdings geschlossen.

Die Ermittlungsverfahren wegen „Chatstep“ haben jedoch gerade erst begonnen.

Meldungen über Kinderpornografie an die NCMEC

Seit Mai 2015 meldet das NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children) vermehrt Fälle von Kinderpornografie auf Chatstep. Amerikanische Provider sind wegen eines US-Bundesgesetzes verpflichtet, alle strafrechtlich relevanten Inhalte ihrer Nutzer an diese Organisation zu melden. Das NCMEC nimmt außerdem Hinweise von Privatpersonen bei Straftaten gegen Kinder entgegen.

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Die Organisation sichtet alle eingehenden Hinweise und erstellt aus diesen standardisierte Berichte (sog. „CyberTipline-Reports“). Diese werden für weitere Ermittlungen an in- sowie ausländische Behörden weitergeleitet. Bereits im März 2014 hat das NCMEC dem Bundeskriminalamt die Möglichkeit eingeräumt, über eine gesicherte Datenverbindung (VPN) auf die dortige Datenbank zuzugreifen, um tagesaktuell CyberTipline-Reports samt den dazugehörigen Beweismitteln zur weiteren Bearbeitung herunterzuladen. In diesen Berichten ist darüber hinaus die IP-Adresse der jeweiligen Nutzer enthalten.

Chatstep und der OP Plausch

Die Teilnahme an Chatstep erfolgt mittels eines beliebigen Nutzernamens. Der Zugang zu den selbst angelegten Chaträumen kann durch ein Passwort geschützt werden. Neben der reinen Kommunikation besteht ferner die Möglichkeit, Dateien in den Chaträumen hochzuladen, also mit den anderen Nutzern zu teilen. Diese können von anderen Nutzern auch angesehen sowie heruntergeladen werden. Die vermeintliche Anonymität täuscht Sicherheit vor den Ermittlungsbehörden vor. Ein fataler Fehler:

Allein im Zeitraum vom 31.05.2016 bis 31.12.2016 identifizierte man 1.200 tatverdächtige Nutzer in Deutschland, gegen die nun Ermittlungsverfahren laufen. Aufgrund dieser enormen Anzahl laufen die Ermittlungen zentral beim Bundeskriminalamt (BKA) unter der Bezeichnung „OP Plausch“. Geleitet werden die Ermittlungen dabei von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main.

Chatstep-Nutzer: Was kann ich tun?

Über die IP-Adresse kann das Bundeskriminalamt den Internetanbieter ermitteln und dort anfragen, welchem Internetanschluss die IP-Adresse zum fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war. Somit ist der betreffende Internetanschluss und somit der Kunde identifiziert. Dennoch ist damit noch nichts verloren, denn es gibt noch Verteidigungsoptionen.

Danach wertet die Polizei zudem die sichergestellten kinderpornografischen Aufnahmen aus. Gibt es neue Aufnahmen, die noch nicht in der zentralen BKA-Datenbank gespeichert sind? Dann wird man versuchen, die Täter des Missbrauchs zu ermitteln. Dafür werden in bestimmten Verdachtsfällen die Fotos vom Missbrauch der Kinder an Kindergärten sowie Schulen geschickt und gefragt, ob diese ein oder mehrere Kinder wiedererkennen.

Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie

Hat man einen Tatverdächtigen ermittelt, z.B. über die zugeordnete IP-Adresse, wird ein Richter einen Durchsuchungsbeschluss unterschreiben. Kurz darauf steht dann die Polizei für eine Hausdurchsuchung vor der Tür. Es ist empfehlenswert so früh wie möglich, am besten vor der Durchsuchung, einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen, der als Beistand und als vertrauensvoller Ansprechpartner fungiert.

Wenn die Polizei zur Hausdurchsuchung vor Ihrer Tür steht: Schweigen Sie! Schweigen Sie vor allem auch zu Ihren Passwörtern für alle technischen Geräte.

Der Besitz oder die Verbreitung von kinderpornografischen Schriften gemäß § 184b StGB zieht oft beträchtliche Strafen nach sich, weshalb Sie auf einen guten Anwalt an Ihrer Seite angewiesen sind. Vertrauen Sie aber nicht irgendeinem Anwalt, sondern unserer Expertise!

Sie haben eine Frage zu den Ermittlungen wegen § 184b StGB?

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt jedoch keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt. Gern geben wir Ihnen hierzu persönlich Auskunft!

Selbstverständlich begegnen wir unseren Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Als Rechtsanwälte unterliegen wir der Verschwiegenheit, Sie können mit uns alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.

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