Ermittlungsverfahren: Operation ABUSE im eD2K-Netzwerk

ABUSE ist ein Computerprogramm, das vom Kompetenzzentrum Cybercrime des Landeskriminalamtes (LKA) Nordrhein-Westfalen entwickelt wurde und im Rahmen der Operation ABUSE zur Anwendung kommt. Es wird anlassunabhängig im eDonkey2000 (eD2K)-Netzwerk eingesetzt, um gezielt nach Kinderpornografie und Jugendpornografie zu suchen, um deren Anbieter zu identifizieren.

Ermittlungsverfahren im eD2K-Netzwerk: eMule und die ABUSE Software

Was ist das eD2K-Netzwerk (eMule)?

Das eD2K-Netzwerk ist ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk. Dessen Nutzer können freigegebene Dateien anderer Teilnehmer direkt von deren Computern oder von einem Server herunterladen (Peer-to-Peer- oder Client-Server-Modell). Hierzu muss lediglich ein Programm (Client) installiert werden, um an dem Netzwerk teilnehmen und Dateien austauschen zu können. So ein Programm ist beispielsweise eMule.

Die Polizeibeamten der Zentralen Internetrecherche (ZIR) Nordrhein-Westfalen verwenden für ihre Ermittlungen in dem Filesharing-Netzwerk eine sog. Referenzdateien. Hierbei handelt es sich um zuvor eindeutig als kinderpornografisch bzw. jugendpornografisch identifizierte Bild- oder Videodateien. Aus diesen Dateien wird dann ein Hashwert generiert. Ein Hashwert ist ein individueller und bei Vorliegen der Originaldatei jederzeit reproduzierbarer Zahlenwert – folglich vergleichbar mit einem digitalen Fingerabdruck. Mehrere Kopien einer Datei mit jeweils unterschiedlichen Namen, weisen demnach immer denselben Hashwert auf und bleiben so stets identifizierbar.

Was macht die ABUSE Software?

Mit Hilfe der ABUSE-Software wird überprüft, ob sich Dateien auf anderen Computern im eD2K-Netzwerk mit demselben Hashwert der Referenzdatei ermitteln lassen. Gibt es einen Hashwert-Treffer, werden diverse Daten – insbesondere die IP-Adresse – des Nutzers geloggt. Damit die Beamten sich nicht ebenfalls strafbar machen, vermeiden sie selbstverständlich ein Herunterladen der gefundenen inkriminierten Datei. Der jeweilige ermittelte Nutzer bemerkt also weder den Einsatz der Software noch die Feststellung seiner IP-Adresse. Über eine TKÜ-Abfrage (Telekommunikationsüberwachung) ist es für die Beamten im weiteren Verlauf der Ermittlungen ein Leichtes den Nutzer (bzw. Eigentümer der entsprechenden IP-Adresse/Provider) zu ermitteln. Anschließend wird bei dem zuständigen Telekommunikationsanbieter zügig ein Auskunftsersuchen gestellt, der die Bestandsdaten (Name, Anschrift usw.) des Anschlussinhabers daraufhin dem LKA übersendet.

Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie

Hat man einen Tatverdächtigen ermittelt, z.B. über die zugeordnete IP-Adresse, wird ein Richter einen Durchsuchungsbeschluss unterschreiben. Kurz darauf steht dann die Polizei für eine Hausdurchsuchung vor der Tür. Es ist empfehlenswert so früh wie möglich, am besten vor der Durchsuchung, einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen, der als Beistand und als vertrauensvoller Ansprechpartner fungiert.

Wenn die Polizei zur Hausdurchsuchung vor Ihrer Tür steht: Schweigen Sie! Schweigen Sie vor allem auch zu Ihren Passwörtern für alle technischen Geräte.

Der Besitz oder die Verbreitung von kinderpornografischen Schriften gemäß § 184b StGB zieht oft beträchtliche Strafen nach sich, weshalb Sie auf einen guten Anwalt an Ihrer Seite angewiesen sind. Vertrauen Sie aber nicht irgendeinem Anwalt, sondern unserer fachanwaltlichen Expertise!

Fragen zum Ermittlungsverfahren wegen der ABUSE Software?

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt jedoch keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt. Gern geben wir Ihnen persönlich Auskunft!

Selbstverständlich begegnen wir unseren Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Als Rechtsanwalt unterliege ich der Verschwiegenheit, Sie können daher mit mir alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.

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