Ermittlungsverfahren: Playpen (Operation Pacifier)

Playpen war zeitweise die größte Kinderpornografie-Seite im sog. Darknet. Im August 2014 gegründet, bestand sie bis Februar 2015 – mit zuletzt etwa 215.000 Nutzern und 23.000 kinderpornografischen Aufnahmen. Die OP Pacifier machte dem schließlich ein Ende.

Die Ermittlungsverfahren wegen „Playpen“ haben jedoch gerade erst begonnen.

Playpen: Kinderpornografie-Forum im Darknet

Die Operation Pacifier (deutsch: Schnuller) des FBI richtet sich mit Ermittlungsverfahren gegen die Nutzer des Community-Board PlayPen (deutsch: Laufstall) im Tor-Netzwerk (häufig als Darknet bezeichnet). Während das FBI angab, bereits von Beginn an von dieser Seite gewusst zu haben, war man zunächst nicht dazu in der Lage, die Server-Standorte oder Betreiber zu lokalisieren. Dennoch blieb Playpen nicht lange online.

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Ermittlungsverfahren OP Pacifier

Die Hintermänner hatten die Plattform Playpen als sog. Hidden Service im Tor-Netzwerk betrieben, wodurch die Kommunikation anonymisiert ablief. Der Zweck von Playpen war die Veröffentlichung von kinderpornographischen Schriften in verschiedenen Kategorien sowie die Weitergabe selbst hergestellter Fotos und Videos des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Insbesondere bei Nutzern, die Zugang zum sog. „Producers Forum“ hatten, liegt der Verdacht auf selbst hergestellte Kinderpornografie nahe. Mit immerhin 215.000 Usern und 23.000 kinderpornografischen Schriften zählte das Board im Jahr 2015 zu den weltweit größten Kinderporno-Plattformen.

Am 19.02.2015 wurde der Administrator schließlich durch das FBI festgenommen. Das FBI übernahm danach selbst die Administration, um Nutzungsspuren der Nutzer zu verfolgen und aufzuzeichnen. Am 05.03.2015 wurde das Board dann endgültig geschlossen.

PlayPen Nutzer: Was kann ich tun?

Das FBI betrieb den Server dann über ihre eigenen Anlagen. Ein 24-Stunden-Monitoring des Servers durch das FBI erlaubte die Überwachung der gesamten Kommunikation zwischen den Nutzern. Zudem wurde die Network Investigative Technique (NIT) eingesetzt, um reale IP-Adressen der Nutzer, trotz deren Nutzung von Tor, zu generieren. Ermittlungsergebnisse des FBI wurden an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt. Direkt im Anschluss erfolgte jeweils die Bestandsdatenanfrage der IP-Adresse bei den Providern.

Danach wertet die Polizei zudem die sichergestellten kinderpornografischen Aufnahmen aus. Gibt es neue Aufnahmen, die noch nicht in der zentralen BKA-Datenbank gespeichert sind? Dann wird man versuchen, die Täter des Missbrauchs zu ermitteln. Dafür werden in bestimmten Verdachtsfällen die Fotos vom Missbrauch der Kinder an Kindergärten sowie Schulen geschickt, ob diese Kinder wiedererkennen.

Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie

Hat man einen Tatverdächtigen ermittelt, z.B. über die zugeordnete IP-Adresse, wird ein Richter einen Durchsuchungsbeschluss unterschreiben. Kurz darauf steht dann die Polizei für eine Hausdurchsuchung vor der Tür. Es ist empfehlenswert so früh wie möglich, am besten vor der Durchsuchung, einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen, der als Beistand und als vertrauensvoller Ansprechpartner fungiert.

Wenn die Polizei zur Hausdurchsuchung vor Ihrer Tür steht: Schweigen Sie! Schweigen Sie vor allem auch zu Ihren Passwörtern für alle technischen Geräte.

Der Besitz oder die Verbreitung von kinderpornografischen Schriften gemäß § 184b StGB zieht oft beträchtliche Strafen nach sich, weshalb Sie auf einen guten Anwalt an Ihrer Seite angewiesen sind. Vertrauen Sie aber nicht irgendeinem Anwalt, sondern unserer Expertise!

Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie

Gehen Sie davon aus, dass das Ermittlungsverfahren ein Jahr dauern wird. Zumindest in Hamburg sind die Behörden überlastet, anderswo sieht es leider nicht viel besser aus. Ihre Datenträger werden entweder zur Auswertung an ein „Speziallabor“ übersandt (Hamburg) oder durch die Landeskriminalämter untersucht. Dies dauert – insbesondere wegen der großen Datenmengen – seine Zeit. Sind Sie aus beruflichen Gründen auf bestimmte Daten angewiesen können diese herausgegeben werden.

Sind sämtliche Daten ausgewertet, erhalten wir Akteneinsicht und das Gutachten der Auswertung. Daraus ergibt sich die Anzahl der aufgefundenen Bilder und Videos kinder- und jugendpornografischen Inhalts, wie diese auf den Computer gelangt sind, ob gezielt nach diesen Inhalten gesucht wurde und ob diese weiterverbreitet wurden. Danach bestimmt sich maßgeblich die Freiheitsstrafe und die Frage der Bewährung.

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Selbstverständlich begegnen wir unseren Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Als Rechtsanwalt unterliege ich der Verschwiegenheit, Sie können daher mit mir alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.

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