Ermittlungsverfahren Habitance: „Hurt Meh“ Darknet-Board

„Hurt Meh“ war ein Forum im sog. Darknet für Kinderpornografie, welches vom 23.06.2016 bis zum 05.06.2019 online war. Über dieses Board waren mehr als 395.000 Dateien zugänglich. Zugang zu „Hurt Meh“ erhielten die ca. 80.000 Nutzer nur über den TOR-Browser und auch nur dann, wenn sie den genauen Link kannten.

Die Ermittlungsverfahren wegen „Hurt Meh“ haben jedoch gerade erst begonnen.

„Hurt Meh“ im Darknet zur Verbreitung von Kinderpornografie

„Hurt Meh“ zeichnete sich innerhalb der Kinderpornografie-Szene dadurch aus, dass dort kinderpornografische Aufnahmen des Missbrauchs von Kindern unter Anwendung von Gewalt im Fokus des Interesses der Mitglieder standen (sog. „Hurtcore“). Ferner wurde die Plattform genutzt, um mit anderen Nutzern zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Kontakt zu treten.

Die Verbreitung von Kinderpornografie über „Hurt Meh“ im Darknet erfolgte, indem Kinderpornografie, vorab auf sog. File-/Image Hosts (etwa: Clouddienstanbieter oder One-Klick-Hoster) hochgeladen wurde, den Nutzern mittels Verlinkung der jeweiligen URL zugänglich gemacht wurde. Teilweise wurde kinderpornografisches Material auch direkt in das Forum hochgeladen und war bereits dort einsehbar.

Für die Anmeldung wurde ein frei wählbarer Benutzername und ein Passwort genutzt, die Angabe einer E-Mail Adresse war dagegen nicht erforderlich.

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Darknet-Board HurtMeh-Nutzer: Was kann ich tun?

Das BKA wertet nun zuerst die sichergestellten Daten aus. Wurde eine E-Mail Adresse angegeben? Gibt es weitere Informationen, z.B. deren Wohnort? Lassen sich IP-Adressen zurückverfolgen? Da die Verbindungen zum Darknet über anonyme Server laufen, dürfte eine Rückverfolgung der IP-Adressen zumindest nicht einfach werden. Aber: Hat der Nutzer eine E-Mail Adresse hinterlegt, erfolgte beim Zugriff auf das E-Mail Konto wahrscheinlich auch eine Speicherung der IP-Adresse.

Danach wertet die Polizei zudem die sichergestellten kinderpornografischen Aufnahmen aus. Gibt es neue Aufnahmen, die noch nicht in der zentralen BKA-Datenbank gespeichert sind? Dann wird man versuchen, die Täter des Missbrauchs zu ermitteln. Dafür werden in bestimmten Verdachtsfällen die Fotos vom Missbrauch der Kinder an Kindergärten sowie Schulen geschickt und gefragt, ob diese Kinder wiedererkennen.

Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie

Hat man einen Tatverdächtigen ermittelt, z.B. über die zugeordnete IP-Adresse, wird ein Richter einen Durchsuchungsbeschluss unterschreiben. Kurz darauf steht dann die Polizei für eine Hausdurchsuchung vor der Tür. Es ist empfehlenswert so früh wie möglich, am besten vor der Durchsuchung, einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen, der als Beistand und als vertrauensvoller Ansprechpartner fungiert.

Wenn die Polizei zur Hausdurchsuchung vor Ihrer Tür steht: Schweigen Sie! Schweigen Sie vor allem auch zu Ihren Passwörtern für alle technischen Geräte.

Der Besitz oder die Verbreitung von kinderpornografischen Schriften gemäß § 184b StGB zieht oft beträchtliche Strafen nach sich, weshalb Sie auf einen guten Anwalt an Ihrer Seite angewiesen sind. Vertrauen Sie aber nicht irgendeinem Anwalt, sondern unserer Expertise!

Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie

Gehen Sie davon aus, dass das Ermittlungsverfahren ein Jahr dauern wird. Zumindest in Hamburg sind die Behörden überlastet, anderswo sieht es leider nicht viel besser aus. Ihre Datenträger werden entweder zur Auswertung an ein „Speziallabor“ übersandt (Hamburg) oder durch die Landeskriminalämter untersucht. Dies dauert – insbesondere wegen der großen Datenmengen – seine Zeit. Sind Sie aus beruflichen Gründen auf bestimmte Daten angewiesen können diese herausgegeben werden.

Sind sämtliche Daten ausgewertet, erhalten wir Akteneinsicht und das Gutachten der Auswertung. Daraus ergibt sich die Anzahl der aufgefundenen Bilder und Videos kinder- und jugendpornografischen Inhalts, wie diese auf den Computer gelangt sind, ob gezielt nach diesen Inhalten gesucht wurde und ob diese weiterverbreitet wurden. Danach bestimmt sich maßgeblich die Freiheitsstrafe und die Frage der Bewährung.

Sie haben eine Frage zu „Hurt Meh“ und den Ermittlungen?

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt jedoch keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt. Gern geben wir Ihnen hierzu persönlich Auskunft!

Selbstverständlich begegnen wir unseren Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Als Rechtsanwälte unterliegen wir der Verschwiegenheit, Sie können mit uns alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.

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