Elysium war eine der weltgrößten Plattformen für Kinderpornografie mit mehr als 110.000 Nutzern, obwohl diese überhaupt nur wenige Monate (seit Ende 2016) existierte. Zugang zu Elysium erhielten die Nutzer nur über das „Darknet“ und erst nachdem sie selbst kinderpornografische Dateien zur Verfügung stellten.
Nutzer der Plattform sahen zuletzt nur noch dieses Banner und können sicher sein, dass beim Besuch der Seite im Darknet ihre IP-Adresse aufgezeichnet wurde:
Elysium als internationales Forum für Kinderpornografie
Die als Forum aufgebaute Plattform Elysium war international ausgerichtet und verfügte über Foren in deutscher, englischer, französischer, spanischer und italienischer Sprache. Der Name Elysium sollte die Internationalität im Darknet unterstreichen.
Die Darknet-Plattform diente allerdings vermutlich nicht nur dem weltweiten Austausch von Kinderpornografie, sondern auch ein sexueller Missbrauch von Kindern wurde über die Plattform koordiniert. Die Polizei geht bisher davon aus, dass die Plattform ihren Sitz in Deutschland hatte. Die mutmaßlichen Betreiber müssen sich nun seit August 2018 vor dem Landgericht Limburg verantworten. Der Hauptangeklagte soll zuvor in verschiedenen Foren wie „Hurt“, „Tabooless“ oder „Bloody Interests“ aktiv gewesen sein, bevor er schließlich Moderator von „The Giftbox Exchange“ (TGE) war. Dieses Forum mit ca. 67.000 Usern wurde Ende 2016 geschlossen, kurz danach startete Elysium.
Das Ende von Elysium im Darknet
Im März 2017 konnte die Polizei dann den Server ermitteln, auf dem Elysium gehostet war. Eine Sicherheitslücke in der Programmierung führte die Fahnder nach Limburg, wo der Server in einer Autowerkstatt gestanden haben soll. Auf dem Server wurden mehrere Terabyte Bilder und Videos sichergestellt. Bekannt ist, dass der Server nicht verschlüsselt war, so dass das BKA darauf Zugriff hat. Dadurch war es auch möglich, die IP-Adressen der Nutzer festzustellen, da der Server nicht mehr an das Darknet angebunden war.
Damit sind über 100.000 Nutzerkonten aus dem Darknet offengelegt, die nun zu weiteren Ermittlungsverfahren nach § 184b StGB führen werden.
Elysium-Nutzer: Was kann ich tun?
Das BKA wertet nun zuerst die sichergestellten Daten aus. Wurde eine E-Mail Adresse angegeben? Gibt es weitere Informationen, z.B. deren Wohnort? Lassen sich IP-Adressen zurückverfolgen? Da die Verbindungen zum Darknet über anonyme Server laufen, dürfte eine Rückverfolgung der IP-Adressen zumindest nicht einfach werden. Aber: Hat der Nutzer eine E-Mail Adresse hinterlegt, erfolgte beim Zugriff auf das E-Mail Konto wahrscheinlich auch eine Speicherung der IP-Adresse.
Danach wertet die Polizei zudem die sichergestellten kinderpornografischen Aufnahmen aus. Gibt es neue Aufnahmen, die noch nicht in der zentralen BKA-Datenbank gespeichert sind? Dann wird man versuchen, die Täter des Missbrauchs zu ermitteln. Dafür werden in bestimmten Verdachtsfällen die Fotos vom Missbrauch der Kinder an Kindergärten sowie Schulen geschickt und gefragt, ob diese Kinder wiedererkennen.
Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie
Hat man einen Tatverdächtigen ermittelt, z.B. über seine E-Mail Adresse, wird ein Richter einen Durchsuchungsbeschluss unterschreiben. Kurz darauf steht dann die Polizei für eine Hausdurchsuchung vor der Tür. Es ist empfehlenswert so früh wie möglich, am besten vor der Durchsuchung, einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen, der als Beistand und als vertrauensvoller Ansprechpartner fungiert.
Wenn die Polizei zur Hausdurchsuchung vor Ihrer Tür steht: Schweigen Sie! Schweigen Sie vor allem auch zu Ihren Passwörtern für alle technischen Geräte.
Der Besitz oder die Verbreitung von kinderpornografischen Schriften gemäß § 184b StGB zieht oft beträchtliche Strafen nach sich, weshalb Sie auf einen guten Anwalt an Ihrer Seite angewiesen sind. Vertrauen Sie aber nicht irgendeinem Anwalt, sondern unserer Expertise!
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Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt jedoch keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt. Gern geben wir Ihnen hierzu persönlich Auskunft!
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