Was ist das NCMEC (National Centre for Missing and Exploited Children)?

Die NCMEC (National Centre for Missing and Exploited Children) ist eine US-amerikanische Organisation, die Fälle von vermissten oder ausgebeuteten Kindern bearbeitet. Außerdem meldet NCMEC Verdachtsfälle von Kinderpornografie an das Bundeskriminalamt (BKA). Die Zahlen dieser Hinweise auf Kinderpornografie im Internet steigen jährlich an. Lädt ein deutscher Nutzer solche kinderpornografischen Schriften, deren Besitz nach § 184b StGB strafbar ist, zu US-Internetdiensten hoch, geht eine Meldung an das NCMEC und von dort an das BKA. Das BKA leitet dann in Deutschland ein Ermittlungsverfahren ein.

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Woher erhält die Polizei ihre Informationen und Hinweise?

Alle Dateien, die auf US-Plattformen geteilt werden, durchlaufen einen internen Test auf Kinderpornografie. Dazu sind alle Dienste wie z.B. Google, Facebook, DropBox, Microsoft mit deren jeweiligen Tochterunternehmen verpflichtet. Die Internetdienste scannen dazu sämtliche Dateien mit ihrem Hashwert, einer Art digitaler Fingerabdruck von bekannten kinderpornografischen Aufnahmen. Laufend scannen die Anbieter ihre Datenbestände und die über ihre Dienste verbreiteten Daten im Rahmen ihrer Selbstverpflichtung nach Dateien mit den bekannten Hashwerten kinderpornografischer Dateien.

Erkennt das System eine kinderpornografische Schrift, sperrt es automatisch den Zugang, isoliert die Datei und zeichnet die IP-Adresse auf. Damit sollen die Dienste vor Speicherung kinderpornografischer Schriften geschützt und die Verbreitung eingedämmt werden.

CyberTipline als zentrale Hinweisstelle

Die Hinweise werden von den Internetdiensten dann über die CyberTipline weitergegeben. Diese Hinweisstelle wird vom NCMEC betrieben, um Berichte über sexuelle Ausbeutung von Kindern (einschließlich Kinderpornografie sowie Kontaktdelikte wie Cybergrooming) zu bearbeiten. Die Organisation prüft die eingehenden Berichte der Internetdienste und leitet diese an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden bzw. an die ICAC Task-Force (Internet Crimes Against Children) weiter.

Die CyberTipline ist für jeden zugänglich, um Hinweise zu geben, für Anbieter von Internetdiensten, die Kenntnis von Kinderpornografie auf ihren Servern Kenntnis erhalten, jedoch verpflichtend. Im Jahr 2018 bearbeitete die CyberTipline 18,4 Millionen Hinweise.

NCMEC meldet Kinderpornografie an das BKA

Das NCMEC fügt dem CyberTipline Report dann noch weitere relevante Daten hinzu, z.B. Geolokalisierungsinformationen (Geo IP) sowie Querverweise zur Identifizierung wie etwa die E-Mail-Adresse, einen Benutzername oder die IP-Adresse. Dieser Bericht steht dann für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Abruf bereit.

Auf diese Weise erhält das BKA jedes Jahr mehr als 62.000 Berichte (Stand: 2019) vom NCMEC mit dem Verdacht der Verbreitung von Kinderpornografie. Das BKA fragt dann die Nutzerdaten bei den Providern ab: wem war die IP-Adresse zugeordnet, wem diese E-Mail usw. Dies muss schnell geschehen, da die Provider diese Daten meistens nur für 7-14 Tage speichern. Diese sind verpflichtet, zu der IP-Adresse den Anschlussinhaber zu offenbaren. VPN-Dienste, die die ursprüngliche IP-Adresse verschleiern, gewährleisten dem Anschlussinhaber aber nicht selten Anonymität.

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Hausdurchsuchung und Ermittlungsverfahren

Das Bundeskriminalamt (BKA) wertet die 62.000 Hinweise mit Verdacht der Verbreitung von Kinderpornografie und die Daten der Provider dann sorgfältig aus. Liegt aufgrund der übermittelten Inhalte ein Anfangsverdacht vor, so übermittelt das BKA den CyberTipline Report an das zuständige Landeskriminalamt (LKA). Die Staatsanwaltschaft beantragt bei Gericht dann eine Hausdurchsuchung, das Gericht erlässt den Durchsuchungsbeschluss meist unkompliziert. Damit beginnt dann das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verbreitung oder dem Besitz von Kinderpornografie gemäß § 184b StGB.

In bestimmten Fällen halten sich NCMEC und BKA jedoch noch zurück, namentlich dann, wenn es darum geht, eine Webseite oder einen Tauschring auszuheben. Die Ermittlungsbehörden versuchen dann zuerst, an die Identitäten der Nutzer zu gelangen. So lief es etwa bei der Operation Elysium im Darknet.

Vorratsdatenspeicherung als Türöffner

Seit Jahren versucht die Bundesregierung, eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen, bei der sämtliche Kommunikationsdaten „auf Vorrat“ gespeichert werden. Bislang wurden alle Versuche aber erfolgreich vom Bundesverfassungsgericht ausgebremst.

Das BKA verweist in ständiger Übung darauf, dass ohne die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung tausende Fälle von Kinderpornografie unaufgeklärt blieben. Deshalb gilt diese als eine Art Türöffner, denn noch könnten die meisten Hinweise vom NCMEC gar nicht aufgeklärt werden. Denn die Provider speichern die Zuordnung der IP-Adressen zu kurz, um eine effektive Strafverfolgung zu ermöglichen. Deshalb sank die Aufklärungsquote angeblich bei Kinderpornografie von 90% auf lediglich 40%.

Entdeckungsrisiko steigt weiter signifikant an

Bis zum Jahr 2014 bereits stagnierten die Zahlen des NCMEC bei 5.000-8.000 Hinweisen pro Jahr. Im Jahr 2015 verdoppelten sich die Hinweise an das BKA auf 16.500 Meldungen pro Jahr. Ein weiterer signifikanter Anstieg der Eingangszahlen im BKA war 2016 mit einer erneuten Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr auf 33.000 Hinweise zu verzeichnen. Im Jahr 2018 verdoppelte sich die Zahl aufgrund der immer besseren Detektionstechnologien sowie des Engagements weiterer Provider auf etwa 70.000 Reports an das BKA. Zwar ging die Zahl im Jahr 2019 leicht zurück, jedoch lag der Anteil der zu bearbeitenden Vorgängen tatsächlich höher als im Jahr zuvor. Nach einer inhaltlichen bzw. strafrechtlichen Prüfung konnten 37.385 Ermittlungsverfahren durch das BKA eingeleitet werden.

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