Falschbeschuldigung und Opferhilfevereine

Die Rolle sogenannter Opferhilfevereine oder -einrichtungen ist kritisch zu beurteilen.

Seit Mitte der siebziger Jahre erfährt „das Opfer“ in der Öffentlichkeit, Politik und Wissenschaft eine erstaunliche Konjunktur. Aus dem religiösen (die Opfergabe) sowie ethischen (Aufopferung) Kontext stammend, meint „Opfer“ gegenwärtig vor allem: Aufmerksamkeit. Ohnehin ist Aufmerksamkeit die neue Währung, wer sie beispielsweise in sozialen Medien bekommt, gilt als beliebt. Aus der Position des Verletzten oder in dessen Namen streitet man seit dem um politische Ansprüche. Dabei bietet sich die Opferfigur an, private Gefühle des Leids öffentlich zu artikulieren, um Gerechtigkeit und Hilfe einzufordern.1

Vor Erstattung einer Strafanzeige nehmen vermeintliche Opfer, also solche, die sich unabhängig von juristischen Definitionen selbst subjektiv als solches fühlen, vielfach Kontakt zu Opferhilfeeinrichtungen auf. Diese Opferhilfevereine sind ausnahmslos einseitig parteilich und feministisch-ideologisch für Opfer ausgerichtet und unterstellen den Opferstatus. Ob jemand tatsächlich ein Opfer ist, gilt es aber erst im Verfahren aufzuklären, insbesondere wenn Aussage gegen Aussage steht.

Oft tragen solche feministischen Opferhilfevereine bedeutungsschwangere Namen wie

  • Wildwasser (bundesweit)
  • Zartbitter (Münster und Köln)
  • Allerleirauh (Hamburg)
  • Zornrot (Hamburg)
  • Violetta (Hannover)
  • Zündfunke (Hamburg)
  • Lara (Berlin)

und beschränken ihre Hilfsangebote auf Mädchen und Frauen. Vielfach ist die Qualifikation der Mitarbeiter*innen auch fraglich, öffentlich zugänglich sind diese nur äußerst selten. Die Arbeit ist nicht selten als ideologiebeladen und unwissenschaftlich zu bezeichnen. Da wird angeblichen Opfern nach einer kurzen Befragung vermeintliche Glaubhaftigkeit attestiert. Die Folge ist, dass dubiose Vereine für Opferhilfe regelmäßig an der Entstehung oder Aufrechterhaltung von Falschbeschuldigungen beteiligt sind (dazu unten) oder Aussagen von Zeugen zumindest durch suggestive Befragungen entwerten.

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Opferhilfevereine tragen oft emotionale Namen wie Wildwasser, Zartbitter oder Zornrot

Opferhilfevereine: Suggestive Einwirkungen auf eine Aussage

Erfolgt die Erstaussage nicht bei der Polizei, sondern bei einem Opferhilfeverein, kann eine suggestive Beeinflussung der Aussage nicht mehr ausgeschlossen werden. Denn im Gespräch mit Dritten werden zweifelsohne stets Fragen aufgeworfen, die sich ein Zeuge zuvor selbst noch nicht gestellt hatte und die dann unbewusst in deren Erinnerung einfließen können. Dieser Prozess kann zur Entstehung sogenannter Scheinerinnerungen beitragen. Schon wie eine Frage formuliert und wie dann auf die Antwort reagiert wird, löst im Gehirn Prozesse aus, die später nicht mehr zu rekonstruieren sind. Aus diesem Grund ist die Erstaussage elementar, da diese möglichst unbeeinflusst erfolgen sollte.

Dies kann zur Folge haben, dass die Aussage eines Opfers aufgrund dieser Einwirkungen nicht mehr zu gebrauchen ist. Ein Verbrechen könnte dann ungesühnt bleiben.

Die Verdachtsabklärung mit therapeutischen sowie beratenden Angeboten zu verknüpfen kann einen ganz erheblichen Einfluss auf den weiteren Prozess ausüben. Vor allem dann, wenn man diese nur bei Erstattung einer Strafanzeige in Aussicht stellt.

Fragliche Qualifikation der Mitarbeiterinnen

Keineswegs immer, aber dennoch nicht selten bleibt die Qualifikation der Mitarbeiter*innen der Opferhilfevereine fraglich. Die zum großen Teil ehrenamtlichen Mitarbeiter bezeichnen sich gern als Therapeuten, ergänzt mit bestimmten Phantasiebegriffen. Die Bezeichnung als systemischer Kinder- und Jugendlichentherapeut oder Traumapädagoge ist gesetzlich nicht geschützt und bietet daher keinen Hinweis auf ein ggf. erfolgreich abgeschlossenes Studium oder auch nur fachliche Kompetenz.

Gern verweisen die Opferhilfestellen auf ihre Schweigepflicht. Diese gilt gemäß § 53 StPO allerdings nur für psychologische Psychotherapeuten sowie für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, nicht jedoch für Mitarbeiter solcher Beratungsstellen2.

Dennoch finanzieren sich diese Mädchenberatungsstellen größtenteils aus Steuergeldern und Bußgeldzuweisungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte. Wie sich dies mit der einseitigen Beratung nur von Mädchen und Frauen sowie der fraglichen Qualifikation deckt, wird anscheinend überhaupt nicht hinterfragt. Im Gegenteil: Mittlerweile hat sich regelrecht eine Helferindustrie herausgebildet, die durch massive Lobbyarbeit politisch mitmischt. Ein Teil der Kampagne ist das fragwürdige Hochrechnen der „Dunkelziffer“ von Sexualdelikten durch Opferhilfevereine.

Bekannt gewordene Beteiligung an Falschbeschuldigungen

Des Öfteren waren dubiose Opferhilfevereine an Falschbeschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs oder Vergewaltigung beteiligt. In der Mehrzahl der Fälle wurde die Beteiligung nie öffentlich wie in zahlreichen Verfahren unserer Kanzlei. Prominente Fälle sind u.a.:

Zartbitter und der Montessori-Prozess

Der Montessori-Prozess in Münster entstand unter maßgeblicher Mitwirkung von Zartbitter in Coesfeld. Das Verfahren erregte Anfang der 1990er Jahre Aufsehen, als ein Erzieher aus Coesfeld zu Unrecht des sexuellen Kindesmissbrauchs beschuldigt wurde. Ausgehend von einer Kindererzählung, die von einer Zartbitter-Mitarbeiterin interpretiert wurde, führte zum Vorwurf des Missbrauchs von 55 Kindern in hunderten Fällen. Die suggestive Befragung der Kinder und die parteiische Haltung des Vereins den vermeintlichen Opfern gegenüber verhinderten lange eine sachliche Aufklärung der Vorgänge. Der Erzieher wurde nach zwei Jahren schließlich freigesprochen. Der Verein Zartbitter Coesfeld hat sich 2008 aufgelöst. Heute gibt es Zartbitter noch in Münster und Köln.

Wildwasser und die Wormser Prozesse

Im Jahr 1993 offenbarte sich die Beteiligung von Wildwasser an den Wormser Prozessen. Auslöser der Verfahren war ein Scheidungsverfahren, in dem eine Frau ihrem Ex-Mann den sexuellen Missbrauch der gemeinsamen Kinder vorwarf und das sich zu einer Feindschaft zwischen den Familien steigerte. Die beiden Kinder lebten damals bei der Großmutter, die sich an das Jugendamt Worms wandte und von dem an den Verein Wildwasser verwiesen wurde. Eine Wildwasser-Mitarbeiterin befragte die Kinder mit fragwürdigen Techniken, die auf den Münsteraner Psychiatrieprofessor Tilman Fürniss zurückgehen (mit anatomisch korrekten Puppen, Märchenerzählungen, verhörähnliche Befragungen von Kindern, Fragestellungen mit impliziter Antwort). Sie war überzeugt, Beweise für massenhaften Kindesmissbrauch gefunden zu haben. Die Ergebnisse wurden von einem Kinderarzt bestätigt, zu dem Wildwasser die Kinder schickte. Folglich wurden 25 Personen unter dem Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von insgesamt 16 Kindern festgenommen.

Die Verfahren endeten 1997 mit dem Freispruch aller Angeklagten. Die Beteiligten waren trotz der Freisprüche sozial und finanziell ruiniert. Dennoch kehrten die meisten Kinder nie in ihre Familien zurück. Stattdessen wurden einige im Kinderheim Spatzennest tatsächlich Opfer eines sexuellen Missbrauchs.

Wildwasser und der Fall Herbert Becker

Im Jahr 2004 wurde Herbert Becker vom Landgericht Halle wegen Vergewaltigung seiner Tochter zu zehn Jahren Haft verurteilt. Obwohl das Mädchen selbst von dem Vorwurf abrücken wollte, wurde es von einer Wildwasser-Mitarbeiterin beeinflusst, damit es bei seiner Falschaussage blieb. 2010 wurde er im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen.

Der Weiße Ring und der Kachelmann-Prozess

Der „Weiße Ring“ verfolgt sicherlich auch sehr verdienstvolle Aufgaben, unterstützt aber auch „falsche“ Opfer bei der Durchsetzung ihrer Falschbeschuldigung. Ganz und gar nicht verdienstvoll war deren Rolle im Kachelmann-Prozess. Dort ließ sich deren Pressesprecher, offenbar ohne jegliche Sachkenntnis zu der Verlautbarung hinreißen: „Die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand solche Taten ausdenkt, ist ziemlich gering.“

Der Verein ist vor allem wegen seiner Strukturen kritisch zu beurteilen. Ein ganzes Heer an Nebenklageanwält*innen, Therapeut*innen, Berater*innen, und Prozessbegleiter*innen lebt praktisch von den vermittelten Aufträgen des Vereins. So wurde im Kachelmann-Prozess die Falschbeschuldigerin auch durch einen Nebenklageanwalt des „Weißen Ring“ vertreten. Gleich mehrere Mitarbeiter kümmerten sich rührend um das falsche Opfer, die tatsächlich die Täterin war. Nach dem Freispruch kritisierte der „Weiße Ring“ dreist die Signalwirkung, die der Kachelmann-Prozess haben könnte: Die Öffentlichkeit des Verfahrens und der Freispruch könnten Opfer davon abhalten, sexuelle Gewalt anzuzeigen.

Opferhilfevereine: Sie haben Fragen?

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt jedoch keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt.

Selbstverständlich begegnen wir unseren Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Jeder Rechtsanwalt unterliegt der Verschwiegenheit, Sie können mit uns alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.

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Kontakt


  1. Daniela Klimke: Opfer von Sexualverbrechen: Von Ängsten umzingelt, in: DIE ZEIT vom 16.02.2017 []
  2. vgl. zu Sozialarbeitern: BVerfGE 33, 367 []