Falschbeschuldigungen: Bedeutende Verfahren

Es gab in der Vergangenheit einige bedeutende Strafverfahren im Sexualstrafrecht, deren Auslöser eine Falschbeschuldigung war. Vorwürfe waren jeweils Falschbeschuldigungen des sexuellen Missbrauchs oder der Vergewaltigung. Entweder endeten die Verfahren im Hauptverfahren mit Freispruch (z.B. Andreas Türck, Jörg Kachelmann) oder die zuvor Verurteilten wurden nach einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Dann hatten sie jedoch oftmals bereits einen großen Teil oder die gesamte Freiheitsstrafe verbüßt. Man kann die Männer als Justizopfer bezeichnen, weil sie einem Fehlurteil zum Opfer gefallen sind. Aber Justizirrtümer waren sie jedenfalls nicht, denn der „Irrtum“ war meist vermeidbar. Den Verfahren lag nämlich grundsätzlich dasselbe Muster zugrunde.

Wormser Prozesse

Auslöser der Verfahren war ein Scheidungsverfahren, in dem eine Frau ihrem Ex-Mann den sexuellen Missbrauch der gemeinsamen Kinder vorwarf und das sich zu einer Feindschaft zwischen den Familien steigerte. Die beiden Kinder lebten damals bei der Großmutter, die sich an das Jugendamt Worms wandte und von dem an den Verein Wildwasser verwiesen wurde. Eine Wildwasser-Mitarbeiterin befragte die Kinder mit fragwürdigen Techniken, die auf einen Münsteraner Psychiatrieprofessor, Tilman Fürniss zurückgehen (mit anatomisch korrekten Puppen, Märchenerzählungen, verhörähnliche Befragungen von Kindern, Fragestellungen mit impliziter Antwort). Sie war überzeugt, Beweise für massenhaften Kindesmissbrauch gefunden zu haben. Die Ergebnisse wurden von einem Kinderarzt bestätigt, zu dem Wildwasser die Kinder schickte. Folglich wurden 25 Personen unter dem Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von insgesamt 16 Kindern festgenommen.

Die Wormser Prozesse endeten im Jahr 1997 mit dem Freispruch aller Angeklagten. Dennoch kehrten die meisten Kinder nie in ihre Familien zurück. Die Beteiligten waren trotz der Freisprüche sozial und finanziell ruiniert. Stattdessen wurden einige der Kinder im Kinderheim „Spatzennest“ tatsächlich Opfer eines sexuellen Missbrauchs.

Herbert Becker

Herbert Becker saß infolge einer Falschbeschuldigung durch seine Tochter siebeneinhalb Jahre unschuldig in Haft. Das Landgericht Halle hatte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Daran änderte nichts, dass alle anderen Familienmitglieder zugunsten des Vaters ausgesagt hatten. Das Gericht vertraute auf seine eigene Sachkunde und die Angaben der behandelnden Ärzte der Tochter. Deswegen verzichtete das Gericht auf deren aussagepsychologische Begutachtung.

Erst als die Tochter in den Folgejahren weitere Männer der Vergewaltigung beschuldigte und die Schilderungen immer abstruser wurden, ließ die Staatsanwaltschaft die Tochter begutachten. Der beauftragte Psychologe hielt sie in seinem Gutachten von 2009 für nicht glaubwürdig und vermutete eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung (Borderline). Doch die Staatsanwaltschaft lenkte nicht ein, Herbert Becker blieb weiter in Haft. Erst als 2011 der Strafverteidiger Johann Schwenn auf diesen Fall aufmerksam wurde, beantragte er die Wiederaufnahme. Becker wurde vom Landgericht Magdeburg freigesprochen.

Horst Arnold

Der Lehrer Horst Arnold wurde 2001 von seiner Arbeitskollegin Heidi K. der Vergewaltigung beschuldigt, die er in einer Pause im Vorbereitungsraum für Biologie begangen haben soll. Er wurde in Untersuchungshaft genommen und obwohl er stets seine Unschuld beteuerte, am 24.06.2002 von der 12. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt zu fünf Jahren Haft verurteilt. Arnold musste die gesamte Haftstrafe verbüßen, da er die ihm zur Last gelegte Tat weiterhin bestritt und sich weigerte, sich in einer Therapiegruppe für Sexualstraftäter damit auseinanderzusetzen.

Erst nach seiner Haftentlassung fiel der Frauenbeauftragten der Schule, die Heidi K. zuvor im Prozess unterstützend zur Seite gestanden hatte, auf, dass sich das angebliche Opfer mehr und mehr in Widersprüche und Lügen verstrickte, die nicht nur den Fall Horst Arnold betrafen. Der Bruder der Frauenbeauftragten – ein Anwalt für Zivilrecht in Berlin – erwirkte 2008 ein Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Kassel, das im Juli 2011 mit einem Freispruch für Horst Arnold wegen erwiesener Unschuld endete. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Heidi K. mit den falschen Anschuldigungen einen Konkurrenten um eine schulinterne Position hatte beseitigen wollen.

Nach seinem Freispruch kämpfte Arnold vergeblich um eine Haftentschädigung, die bis zu seinem Tod im Juni 2012 nicht ausgezahlt worden war. Er lebte bis dahin von Hartz IV.

Heidi K. wurde 2013 wegen der schweren Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt und verlor ihren Beamtenstatus sowie sämtliche Pensionsansprüche.

Thomas Ewers

Thomas Ewers wurde 2002 vom Landgericht Dortmund wegen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und acht Monaten verurteilt. Kurz nachdem er die volle Haftstrafe verbüßt hatte, gab das vermeintliche Opfer in einem Brief an die gemeinsame Tochter zu, die Tat frei erfunden zu haben. Die Anzeige wegen Vergewaltigung sei eine Idee ihres neuen Lebensgefährten gewesen. Dennoch wurde Claudia K. deswegen im Jahr 2014 zu drei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Heinz-Dieter Gill

Heinz-Dieter Gill 1996 vom Landgericht Kempten wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner zehnjährigen Tochter zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt worden. Nach vollständiger Verbüßung hatte seine Tochter gestanden, alles nur erfunden zu haben.

20 Jahre ist es her, dass seine damals 14-jährige Tochter Sonja fälschlich behauptete, von ihrem Vater vergewaltigt worden zu sein. Die Strafrichter glaubten ihr. (…) Man steckte ihn in die JVA Straubing, wo jeder Tag eine Demütigung war. Er musste sich vor den Beamten nackt ausziehen, bevor er Besuch bekam. Das Klo befand sich neben seinem Bett, in Sichtweite des Esstischs. Niemand hielt Mithäftlinge davon ab, den angeblichen Kinderschänder zu verprügeln.

Erst vor einem Jahr, im Oktober 2013, wurde Gill vom Landgericht Memmingen freigesprochen. Nach einem ersten vergeblichen Versuch hatte er die Wiederaufnahme des Verfahrens erreicht. Sonja war ihm zu Hilfe gekommen. Sie, inzwischen erwachsen und selbst Mutter kleiner Kinder, widerrief ihre Aussage und gab zu, gelogen zu haben. Er hatte Tränen in den Augen, als die Vorsitzende Richterin ihn mit der Begründung freisprach, er habe „die ihm angelasteten Taten nicht begangen“.

Quelle: Zeit.de, zuvor erschienen: Die Lüge ihres Lebens

Den ersten Versuch hatte Rechtsanwalt Gerhard Strate bereits 2001 unternommen:

Zwar konzedierte in einem ersten Wiederaufnahmeverfahren das OLG München (Beschluss v. 28.03.2002 – 1 Ws 102/02, S. 8) dem Verurteilten, er habe durch drei methodenkritische Gutachten (erstellt durch Schade/Offe/Offe) dargelegt, „dass die der Verurteilung zugrunde liegenden Gutachten nicht dem aktuellen wissenschaftlichen Stand und insbesondere nicht den wissenschaftlichen Anforderungen entsprechen, wie sie der BGH verlangt“ habe. Das führe aber noch nicht zur Erschütterung des Urteils. Dies sei erst dann der Fall, wenn er – über die Methodenkritik hinaus – ein neues Gutachten vorlege, „das unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Methoden eine Unglaubwürdigkeit der Zeugin belegen oder zumindest deren Glaubwürdigkeit ernsthaft in Zweifel ziehen würde.“

Quelle: Strafverteidigung in unserer Zeit

Norbert Kuß

Norbert Kuß saß infolge der Falschbeschuldigungen seiner Pflegetochter und eines fehlerhaften Glaubhaftigkeitsgutachtens mehr als zwei Jahre im Gefängnis. Er war 2004 vom Landgericht Saarbrücken wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs seiner Pflegetochter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das lernbehinderte Kind kam aus problematischen Verhältnissen, fiel durch sexualisiertes und provokantes Verhalten auf.

Dann fordert sie mindestens 20.000 Euro Schmerzensgeld von ihrem ehemaligen Pflegevater. In Haft wird dem Mann die Zivilklage zugestellt. Dass ausgerechnet diese Klage ihm doch noch zu einem Freispruch verhelfen wird, weiß Norbert Kuß damals noch nicht. Doch sowohl die Zivilrichter des Landgerichts wie des Oberlandesgerichts Saarbrücken kommen zu einem anderen Ergebnis als die Kollegen von der Strafjustiz. Entscheidend ist ein zweites Gutachten, das eingeholt wird.

Quelle: Anna Fischhaber: „Wer unschuldig ist, braucht die besten Anwälte“

Dieses zweite Gutachten attestierte dem Erstgutachten gravierende methodische Mängel. 2013 wird Kuß in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen, nachdem zuvor zwei Wiederaufnahmeanträge verworfen worden waren. Letztlich verurteilte ein Zivilgericht die Sachverständige, 50.000 Euro Schmerzensgeld an Kuß zu zahlen, weil ihr Gutachten grob fahrlässig erstellt war und wissenschaftliche Standards außer Acht ließ.

Adolf S. und Bernhard M.

Adolf S. wird 1995 wegen Vergewaltigung seiner Tochter zu sieben Jahren Freiheitsstrafe, ein Jahr später Bernhard M. wegen Vergewaltigung desselben Mädchens (seine Nichte) ebenfalls vom Landgericht Osnabrück zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Das Mädchen stellte sich später als psychisch krank heraus (Borderline-Störung), infolgedessen sie die Falschbeschuldigungen erhob. Abgesehen davon ignorierte das Gericht, dass das Hymen der 18-jährigen trotz brutalster Vergewaltigungen noch intakt war.

Zwar kommt es in seltenen Fällen vor, dass Hymen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr unbeschadet überstehen, aber dass ein Jungfernhäutchen nach den Strapazen einer 10-fachen Vergewaltigung durch zwei Männer und einem Kleiderbügelangriff noch heil ist, wäre ein medizinisches Wunder (noch dazu, wenn man bedenkt, dass Amelie bei der ersten Vergewaltigung ein 12-jähriges Kind gewesen sein will). Und doch wird dieses Wunder zur juristisch abgesicherten Gewissheit, auf die man eine Verurteilung stützt.

Quelle: Sabine Rückert (Zeit): Unrecht im Namen des Volkes

Nach vollständiger Verbüßung der Haftstrafen erfuhr die Gerichtsreporterin Sabine Rückert von dem Fall und wandte sich an den Rechtsanwalt Johann Schwenn, der ein Wiederaufnahmeverfahren erwirken konnte. Dieses endete mit Freisprüchen für beide Männer.

Andreas Türck

Der Fernsehmoderator Andreas Türck war im Jahr 2005 angeklagt worden, eine junge Frau vergewaltigt zu haben. In der Nacht vom 24. auf den 25. August 2002 soll er Katharina B., eine junge Bankangestellte, die er kurz zuvor in einer Bar kennengelernt hatte, auf einer Brücke unter Gewaltanwendung zum Oralverkehr gezwungen haben.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main erhob im Mai 2004 Anklage gegen Andreas Türck wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung. Er wurde am 8. September 2005 freigesprochen, nachdem auch die Staatsanwaltschaft dies wegen erheblicher Zweifel an der Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers beantragt hatte. Maßgeblich dafür waren zwei psychologische Gutachten, die zum Ergebnis kamen, dass die Aussage der angeblich Geschädigten nicht erlebnisbasiert sei. Schon damals wurden die Medien für die distanzlose sowie falsche Berichterstattung kritisiert. Gelernt hatte man daraus allerdings nichts, wie einige Jahre später die Berichterstattung im Fall Kachelmann zeigte.

Anton Windhager

Anton Windhager saß infolge einer Falschaussage eines 13-jährigen Mädchens drei Jahre und vier Monate unschuldig im Gefängnis. Er war 1993 vom Landgericht Weiden wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Ein erster Wiederaufnahmeantrag scheiterte 1994. Die Polizei hatte dem Mädchen bereits vor der Gegenüberstellung ein Foto des Verdächtigen gezeigt. Die mit einem Glaubhaftigkeitsgutachten beauftragte Sachverständige stellte fest, das Mädchen könnte den Täter verwechselt haben. Dem wurde nicht nachgegangen. Erst 1999 erfuhr Windhager, dass das inzwischen erwachsene Mädchen seine frühere Aussage widerrufen hatte. Nicht Anton Windhager (genannt Toni) habe sie vergewaltigt, sondern der damalige Freund ihrer Mutter. Weil er ihr mit Gewalt drohte, falls sie die Wahrheit sage, erfand sie den „Toni aus dem Nachbarort“. Ende 2000 wurde Windhager freigesprochen.

Erst ihr jetziger Freund habe ihr klargemacht, dass sie die Wahrheit sagen müsse. Sie wurde daraufhin zu zwei Jahren auf Bewährung wegen Falschaussage verurteilt. Mehr als Erleichterung über Tanjas Geständnis empfand Windhager eine ohnmächtige Wut, weil sie es erst so spät abgelegt hatte. Es dauerte nochmal ein Jahr, bis er in einem Wiederaufnahmeverfahren endlich freigesprochen wurde.

Quelle: Heike Vowinkel (Welt): Unschuldig hinter Gittern

Falschbeschuldigungen: Karl-Heinz Wulfhorst und Ralf Witte

Ralf Witte wurde im Mai 2004 vom Landgericht Hannover zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und acht Monaten verurteilt. Fünf Jahre verbüßte er wegen der angeblichen, mehrfachen Vergewaltigung einer 15-Jährigen seine Haftstrafe. Diese hatte zuvor schon ihren Vater Karl-Heinz Wulfhorst beschuldigt und ebenfalls hinter Gitter gebracht. Auch hier ignorierte das Gericht, dass das Hymen des Mädchens noch intakt war. Im Juni 2009 erreichte der Rechtsanwalt Johann Schwenn die Wiederaufnahme des Verfahrens. Es kam heraus, dass die Staatsanwaltschaft über dreieinhalb Jahre entlastendes Material zurückgehalten hatte, während die Revision sogar noch lief. Auch hier war mutmaßlich die Borderline-Störung ursächlich für die Falschbeschuldigungen. Im September 2009 sprach das Landgericht Lüneburg beide Männer frei.

Eduard Zimmermann

Falschbeschuldigungen ziehen sich durch alle Gesellschaftsschichten. Es kann auch einen Staatsanwalt treffen. In diesem Fall heißt er Eduard Zimmermann (genauso wie der TV-Moderator von Aktenzeichen XY … ungelöst). Er wird von seiner Lebensgefährtin der Vergewaltigung beschuldigt, verbringt acht Monate unter katastrophalen Umständen in Untersuchungshaft, wird angeklagt. Was ihm bis zum Freispruch widerfährt, ist eigentlich kaum zu glauben. Es war eine krisenreiche Beziehung zu der Lebensgefährtin, vergeblich drängt er sie zu einer Therapie. Dennoch verschließt sich zuerst die Staatsanwaltschaft, bei der der Beschuldigte jahrelang selbst arbeitete, danach das Gericht den psychischen Auffälligkeiten. Es ist ein Armutszeugnis für die Justiz in Stendal.

Zimmermann wird inzwischen vom Münchner Rechtsanwalt Rolf Bossi verteidigt. Bossi hat das Gutachten Müller-Luckmanns abgelehnt, in dem es heißt, bei Petra Bauer seien keine Anzeichen für kognitive Defizite zu beobachten, sie stehe in der Realität. Zu dieser Zeit befinden sich bereits Petra Bauers Aussagen bei den Akten: Zimmermann habe sie nicht nur geschlagen, bedroht und mehrfach vergewaltigt – er habe Klopapier gestohlen, horte alte DDR-Pornos im Büro und verteile hochgefährliche Viren aus dem Sanitätszimmer des Landgerichts auf Türklinken, um Kollegen zu vergiften.

Der Landgerichtspräsident muss sich erklären: So etwas habe es nie gegeben. In Zimmermanns Büro sind keine Pornohefte. Trotzdem: Man will es nicht für möglich halten, dass er unschuldig ist.

Quelle: Gisela Friedrichsen (Spiegel): „Dich bring ich um!“ (PDF)

Falschbeschuldigungen im Sexualstrafrecht

Insbesondere im Sexualstrafrecht kommt es zu Falschbeschuldigungen, da häufiger als in anderen Gebieten Aussage gegen Aussage steht. Es gibt keine Beweise, weil der sexuelle Missbrauch oder die Vergewaltigung schon viele Jahre zurückliegen soll. Hinzu kommen psychische Probleme des vermeintlichen Opfers, die als Folge der angeblichen Tat fehlgedeutet werden. Die Ursachen solcher Fehlurteile sind inzwischen also bekannt und deshalb vermeidbar. Geändert hat sich in der Praxis indes wenig, die Strafverteidigung ist nach wie vor gefordert, denn viele Gutachten entsprechen nicht den Mindestanforderungen.

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Wie viele Menschen aufgrund von Falschbeschuldigungen noch immer unschuldig in Haft sitzen – man weiß es nicht. Sicher ist jedoch, dass es weit mehr Falschbeschuldigungen gibt, als man in der Öffentlichkeit vermutet.


Die aufgeführten Fälle von Falschbeschuldigungen dienen lediglich der Information. Die Informationen stammen aus öffentlich verfügbaren Quellen, für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird.
(Foto: Rainer Sturm / pixelio)