Beischlaf zwischen Verwandten, § 173 StGB

Ihnen wird der Beischlaf zwischen Verwandten („Inzest“) gemäß § 173 StGB vorgeworfen?

Sie haben eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter erhalten oder befürchten dies? Sie sollten dieser Vorladung keine Folge leisten! Statt zur Polizei gehen Sie lieber zum Anwalt, aber nicht irgendeinem. Was Sie außerdem tun oder lassen sollten, erläutern wir Ihnen im folgenden Überblick:

Strafverteidigung: Beischlaf zwischen Verwandten

Der sogenannte Inzest, genauer der Beischlaf zwischen Verwandten ist gemäß § 173 StGB noch immer strafbar. Hieran gibt es berechtigte Kritik, z.B. vom Deutschen Ethikrat, welche aber in der Politik wohl noch nicht mehrheitsfähig ist.

Keine Strafe für minderjährige Geschwister

Insbesondere bei dem Inzest zwischen Geschwistern ist § 173 Abs. 3 StGB als Strafausschließungsgrund zu beachten. Geschwister werden nämlich nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht 18 Jahre alt waren.

Was tun, wenn Aussage gegen Aussage steht?

Tipp 1: Schweigen Sie! Gerade zu Unrecht beschuldigte Menschen neigen dazu, sich lieber redend verteidigen zu wollen, um zu versuchen, die Vorwürfe aufzuklären und so aus der Welt zu schaffen. Das erweist sich leider oft als falsch. Schweigen ist Gold!

Tipp 2: Schweigen Sie auch zu Passwörtern für Ihre technischen Geräte! Sie müssen die Polizei nicht unterstützen, deswegen lassen Sie es am besten. Die Beamten versprechen Ihnen alles Mögliche, glauben Sie nichts. Auch in die Entnahme einer DNA-Probe müssen Sie nicht einwilligen, folglich auch nicht in eine erkennungsdienstliche Behandlung.

Tipp 3: Sie brauchen jetzt einen spezialisierten Anwalt! Warten Sie nicht unnötig lange, denn in einem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens sind die Chancen am größten, das Verfahren zu gestalten anstatt nur darauf zu reagieren. Der teuerste Rat ist häufig der, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Machen Sie den Fehler nicht, sondern vertrauen Sie auf unsere Expertise. Niemals sollten Sie dagegen einem Anwalt vertrauen, der zum Abwarten bis zur Hauptverhandlung oder gar zu einem falschen Geständnis rät.

Sie haben Fragen zum Beischlaf zwischen Verwandten?

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt jedoch keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt. Gern geben wir Ihnen hierzu persönlich Auskunft!

Selbstverständlich begegnen wir unseren Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Als Rechtsanwälte unterliegen wir der Verschwiegenheit, Sie können mit uns alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.

Jetzt Termin vereinbaren
Wir sind für Sie da! Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.

Kontakt