Strafmaßrevision unzulässig
Deshalb bedarf es bei einer Revision der Nebenklage stets eines genauen Antrages oder einer Begründung, die deutlich macht, dass eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich des Nebenklagedelikts verfolgt wird.1 Alle nicht der Nebenklage unterfallenden Delikte sind einer Revision der Nebenklage schon von vornherein nicht zugänglich.
Die Nebenklage kann die Revision deshalb nur darauf stützen, dass die Rechtsvorschrift über ein Nebenklagedelikt verletzt ist. Entweder also, dass der Angeklagte zu Unrecht freigesprochen wurde oder dieses Delikt nicht in den Schuldspruch aufgenommen wurde.
Allgemeine Sachrüge nicht ausreichend
Die strengen Voraussetzungen liegen dementsprechend dann nicht vor, wenn der Vertreter der Nebenklage lediglich die allgemeine Sachrüge erhebt ohne jedoch näher auszuführen, welches Ziel das Rechtsmittel verfolgt. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) noch einmal in seinem Beschluss vom 13.06.2017 – 3 StR 555/16 klargestellt.
Revision der Nebenklage nur hinsichtlich des Nebenklagedelikts
Zwar ist der Nebenkläger grundsätzlich berechtigt, Rechtsmittel einzulegen. Dies jedoch nur insoweit, wie er auch in seiner Stellung als Nebenkläger beschwert ist. Urteile können daher nur angefochten werden, wenn der Angeklagte wegen des angeklagten Nebenklagedelikts freigesprochen wurde.
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Selbstverständlich begegnen wir unseren Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Als Rechtsanwalt unterliege ich der Verschwiegenheit, Sie können daher mit mir alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.
- ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Beschluss vom 08.12 2015 – 3 StR 445/15 m. w. N. [↩]