Vernehmung

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch heimliche Fotos

Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ist strafbar. Dazu gehören vor allem heimliche Fotos und Videos, die andere Personen in misslichen bis hin zu gefährlichen Situationen zeigen. § 201a StGB schützt den höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person.