Betriebskonzept nach § 16 ProstSchG

Das Prostitutionsgesetz (ProstG) ist bereits seit 2002 in Kraft und die Prostitution damit in Deutschland legal. Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) regelt das ganze Gewerbe neu, mit neuen Vorschriften für Prostituierte und einem erforderlichen Betriebskonzept für Prostitutionsstätten. Das Gesetz gilt seit dem 1. Juli 2017.

Unter dem Begriff „Prostitutionsgewerbe“ definiert der Gesetzgeber ab 2017 das Betreiben von Prostitutionsstätten, die Bereitstellung von Prostitutionsfahrzeugen, die Organisation und Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen und die Prostitutionsvermittlung. Alle diese gewerblichen Tätigkeiten werden durch das neu verabschiedete Gesetz zukünftig erlaubnispflichtig, wobei diese Erlaubnis, ähnlich wie bei Gastronomie-Konzessionen, bei der zuständigen Behörde unter Vorlage eines Betriebskonzepts beantragt werden muss.

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Auch Wohnungsbordelle brauchen ein Betriebskonzept

Jedoch nicht nur Bordelle, FFK- oder Sauna-Clubs fallen unter den Begriff der Prostitutionsstätte, sondern auch die kleine Modellwohnung, wo eine oder mehrere Prostituierte selbstbestimmt ihrer Tätigkeit nachgehen. Auch diese müssen ein Betriebskonzept vorlegen.

Indes gibt es offenbar massive Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes durch die zuständigen Behörden, denn es sind bisher kaum Fälle bekannt, in denen Bußgelder verhängt worden wären. Insofern gibt es ein beachtliches Vollzugsdefizit.

Fertiges Betriebskonzept hier anfordern

Die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht hat ein bundesweites Netzwerk von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten geschaffen, die sowohl Prostituierte bei ihrer Anmeldung nach § 3 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) sowie Betreiber eines Prostitutionsgewerbes bei der Erstellung eines Betriebskonzepts und bei der Anmeldung beraten. Ab Juni wird es ein fertiges Betriebskonzept geben, dass Sie für die Anmeldung als Betreiber einer Prostitutionsstätte verwenden können. Wir beraten Sie hinsichtlich der notwendigen Anpassungen an die Gegebenheiten der jeweiligen Prostitutionsstätte und beantragen auf Wunsch die Erlaubnis bei den zuständigen Behörden. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir benachrichtigen Sie, sobald das Betriebskonzept vorliegt.

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