Rechtsprechung: Sexualstrafrecht §§ 176, 177 StGB

Die Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) zum Sexualstrafrecht ist kaum zu überschauen, eine Auswahl besonders wesentlicher Entscheidungen haben wir im Folgenden aufgelistet.

Rechtsprechungsübersicht

Die folgende Rechtsprechungsübersicht behandelt allgemeine Entscheidungen, vor allem solche, die nicht zu einer speziellen Thematik z.B. Aussage gegen Aussage ergangen sind. Die Rechtsprechungsübersicht zur sexuellen Belästigung und zur Akteneinsicht werden in eigenen Beiträgen behandelt.

Vielzahl angeklagter Fälle aufgrund von Tatfrequenzen

Im Sexualstrafrecht werden nicht selten eine Vielzahl von Taten angeklagt, deren Anzahl aufgrund der Schilderung bestimmter Tatfrequenzen („mindestens einmal im Monat“ oder „in fünf Jahren mindestens vierzig- bis fünfzigmal“ geschätzt wurde. So geht’s nicht, sagt der 3. Strafsenat:

Im Vordergrund der Sachverhaltsermittlung stehen nicht Tatfrequenzen, die ein (…) Tatopfer ohnehin kaum annähernd zuverlässig bekunden kann, sondern konkrete Lebenssachverhalte. (…)

Nicht die Frage, „wie oft hat er das getan“, ist in erster Linie entscheidend, sondern die verschiedenen konkreten Tatbilder, die dem Opfer vor Augen stehen oder noch erinnerlich sind, in ihrer Individualität. Es kommt grundsätzlich nicht auf eine geschätzte und dann heruntergerechnete Anzahl von Straftaten an, sondern auf all das, was mit der für eine Urteilsgrundlage erforderlichen Überzeugungskraft für jede einzelne Straftat bekundet wird. Der Richter darf sich nicht von einer Gesamtvorstellung des strafbaren Verhaltens in einem Zeitraum bestimmen lassen, sondern muß von der Tatbestandserfüllung und dem konkreten Schuldumfang bei jeder individuellen Straftat überzeugt sein. Zusammenfassende Darstellungen im Urteil vermögen eine solche richterliche Überzeugung in der Regel nicht zu vermitteln; die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Deliktstatbestandes einer jeden Straftat ist dann revisionsgerichtlich nicht mehr nachprüfbar.

BGH, Beschl. v. 25.03.1994 – 3 StR 18/94

DNA-Spur

Oftmals werden DNA-Spuren oder Mischspuren sichergestellt, die allerdings hinsichtlich ihres Beweiswerts nicht aussagekräftig sind. Hierzu gibt es unzählige Entscheidungen, für diese Rechtsprechungsübersicht sollen folgende Entscheidungen genügen:

Ist kein eindeutiger Hauptverursacher einer DNA-Spur feststellbar, darf aus der Nicht-Ausschließbarkeit eines Angeklagten als Spurenverursacher nicht auf dessen Täterschaft geschlossen werden.

BGH, Beschl. v. 16.11.2016 – 2 StR 141/16

(…) was das Ergebnis der DNA-Analyse betrifft, bedarf es regelmäßig jedenfalls eines Seltenheitswertes im Millionenbereich, um die Überzeugung des Tatrichters zu begründen, dass eine bestimmte Spur vom Angeklagten herrührt (BGH NStZ 2009, 285).

BGH, Beschl. v. 12.10.2011 – 2 StR 362/11

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Die Rechtsprechungsübersicht wird regelmäßig aktualisiert und erweitert.