Täter-Opfer-Ausgleich

§ 46a Täter-Opfer-Ausgleich (Schadenswiedergutmachung)

Oftmals hilft ein Hauptverfahren den Betroffenen nicht die begangene Tat emotional zu verarbeiten. Durch einen sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) gelingt es den Geschädigten meist besser die Tat emotional zu verarbeiten und mit dieser abzuschließen. Zu jedem Zeitpunkt eines Verfahrens soll das Gericht und die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs prüfen (§…