Fortbildungen im Strafrecht

Aufgrund der besonderen Erfahrungen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Mirko Laudon LL.M. regelmäßig als Dozent in der Fortbildung von Fachanwältinnen und Fachanwälten nach der Fachanwaltsordnung (FAO) tätig.

Geplante Vorträge

Von Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M., Fachanwalt für Strafrecht, sind im Jahr 2024 die folgenden Vorträge zur Praxis der Strafverteidigung im Sexualstrafrecht geplant:

Dozent: Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Mirko Laudon LL.M. ist schwerpunktmäßig im Sexualstrafrecht tätig, insbesondere in der Konstellation Aussage gegen Aussage. Seit ca. 10 Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Schnittstelle zwischen Aussagepsychologie und Strafrecht und hat regelmäßig hierzu publiziert. Bekannt ist er außerdem durch seinen Blog Strafakte.de sowie als Autor in den Handbüchern für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung von Burhoff. 2015 gründete er eine Kanzlei für Strafverteidigung mit Standorten in Hamburg und Berlin, die bundesweit ca. 100 Mandate pro Jahr im Sexualstrafrecht bearbeitet. Seit 2024 ist er wieder in eigener Kanzlei tätig.

Allein im Jahr 2023 konnte er vier Hauptverhandlungen mit einem Freispruch beenden – allesamt wegen Straftaten, die mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren bedroht waren.

Fortbildungen von Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. zur Praxis der Strafverteidigung für Fachanwälte für Strafrecht

Praxis der Strafverteidigung

Sind wir kurz ehrlich: Stundenlange theoretische und wenig praxisrelevante Vorträge, was aktuell irgendwo diskutiert wird, sind häufig langweilig. Ich halte meine Vorträge streng aus Sicht der Praxis der Strafverteidigung, für Praktiker.

Praxis der Strafverteidigung: Fortbildungsinhalte

Unsere Fortbildungen stehen unter der Prämisse „Praxis der Strafverteidigung“, was den strengen Praxisbezug der Fortbildungsinhalte unterstreichen soll. Die Fortbildungen sind als Module konzipiert, die jeweils einzeln oder beliebig kombiniert als Vorträge angeboten werden (Anklicken zum Aufklappen):

Grundlagen im Sexualstrafrecht, §§ 174 ff. StGB

Die Fortbildung richtet sich an Strafverteidiger, die in Strafverfahren im Sexualstrafrecht verteidigen oder verteidigen wollen. Die Verteidigung in diesem Rechtsgebiet ist durch besonders herausfordernde Verfahren gekennzeichnet, nicht zuletzt dadurch, dass das Sexualstrafrecht in den letzten Jahren so viele Änderungen erfahren hat wie kein anderes Rechtsgebiet. Hier werden die Grundlagen in materiell-rechtlicher und prozessualer Hinsicht vermittelt sowie die Änderungen der letzten Reformen in den Blick genommen. Für viele Teilnehmer immer wieder überraschend ist die Möglichkeit einer Einstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO beim Vorwurf der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 1, 6 StGB) im Ermittlungsverfahren oder der Hauptverhandlung.

Pornografische Inhalte, §§ 184 ff. StGB

Die Fortbildung richtet sich an Strafverteidiger, die in Strafverfahren verteidigen oder verteidigen wollen, die pornografische Inhalte gemäß §§ 184 ff. StGB zum Gegenstand haben. Neben den Grundlagen in materiell-rechtlicher sowie prozessualer Hinsicht widmet sich die Fortbildung vertieft der Thematik Kinder- und Jugendpornografie:

  • Grundlagen im Sexualstrafrecht 
  • Aktuelle Änderungen der §§ 176 ff., 184b, 184c StGB
  • Verbreitung pornografischer Inhalte, z.B. Dick-Pics
  • Kinderpornografie und Jugendpornografie
  • Technische Verteidigungsansätze – einfach erklärt
  • Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung

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Grundlagen der Aussagepsychologie

Die Fortbildung richtet sich an Strafverteidiger, die regelmäßig im Sexualstrafrecht verteidigen. Die Fortbildung erläutert die praktischen Schwierigkeiten in der Konstellation Aussage gegen Aussage und beschäftigt sich vertieft mit der bewussten/unbewussten Falschbeschuldigung einer Sexualstraftat. Einen Schwerpunkt bilden die Ansätze zur Verteidigung im Ermittlungs- und Zwischenverfahren und die Befragung der Nebenklägerin oder des Nebenklägers in der Hauptverhandlung.

  • Grundlagen im Sexualstrafrecht 
  • Grundlagen der Aussagepsychologie 
  • Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen
  • Konstellation Aussage gegen Aussage
  • Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung

Aussagepsychologische Gutachten aus Sicht der Verteidigung

Die Fortbildung zu aussagepsychologischen Gutachten baut auf dem Modul „Aussage gegen Aussage“ auf und beschäftigt sich vertieft mit der Aussagepsychologie und insbesondere mit aussagepsychologischen Gutachten. Dabei geht es nicht nur um das grundlegende Verständnis der Gutachten, sondern vielmehr um die Überprüfung auf methodische Mängel und wie diese der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht gegenüber verständlich gemacht werden, ohne auf ein methodenkritisches Gutachten angewiesen zu sein. Schließlich gibt es Hinweise zur Befragung der/des Sachverständigen in der Hauptverhandlung.


Die Dauer eines Fortbildungsmoduls beträgt 2-3 Stunden, kombiniert sind demnach ganz- oder halbtägige Fortbildungen zwischen 4-8 Stunden möglich.

Download Vortragsunterlagen

Natürlich erhalten Sie bei meinen Vorträgen ein Skript oder die Präsentation (PDF-Format), die Sie auf der Veranstaltungsseite finden und dort herunterladen können. Das Passwort nenne ich zu Beginn und am Ende der Veranstaltung.

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