Sexueller Missbrauch von Kindern (sog. Kindesmissbrauch)

Der sexuelle Missbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch) ist das am häufigsten polizeilich registrierte Sexualdelikt, gefolgt von sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Dennoch sind die Beschuldigten nur in wenigen Fällen tatsächlich pädophil, sondern deren Sexualität ist weit überwiegend auf Erwachsene ausgerichtet.

Definition: Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch meint als Oberbegriff alle sexuelle Handlungen von Erwachsenen mit Kindern, da diese als nicht einwilligungsfähig angesehen werden. Dies wird umgangssprachlich als Kindesmissbrauch bezeichnet.

Sexueller Missbrauch von Kindern, § 176 StGB

Der sexuelle Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) schützt die ungestörte geschlechtliche Entwicklung von Kindern, also von Personen bis 14 Jahren. Verboten wird jegliche sexuelle Aktivität, selbst wenn das Kind (vermeintlich) in die Handlungen einwilligt oder selbst aktiv geworden sein sollte. Der Missbrauch kann auch ohne Körperkontakt (§176a StGB) erfolgen, etwa durch sexuelle Handlungen des Kindes vor einem Erwachsenen oder von Erwachsenen vor einem Kind. Dazu gehören etwa auch das Zusenden oder Zeigen pornographischer Abbildungen (z.B. des Täters) über Kommunikationsmittel (Webcam, Smartphone über WhatsApp etc.). Die Strafandrohung für diese Tatbestände ohne Körperkontakt reichen immerhin von sechs Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe (§ 176a Abs. 1 StGB).

Sexuelle Handlungen mit Körperkontakt

Nimmt der Täter sexuelle Handlungen mit Körperkontakt an einem Kind (unter 14 Jahren) vor oder lässt diese an sich vornehmen, beträgt die Strafandrohung dafür nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe. Ausreichend sind hierzu leichte Handlungen nicht eindeutig sexueller Natur, die allerdings nach dem äußeren Erscheinungsbild und dem allgemeinen Verständnis sexualbezogen und von gewisser Erheblichkeit sind. Das Kind braucht weder die Bedeutung des Vorgangs zu verstehen, noch diese wahrzunehmen (z.B. im Schlaf).

Einen wesentlich erhöhten Strafrahmen sieht der schwere sexuelle Missbrauch vor.

Hinzuweisen ist schließlich auf den Haftgrund des § 112a Abs. 1 Nr. 1 StPO, der bei einem dringenden Tatverdacht die Anordnung von Untersuchungshaft (U-Haft) erlaubt.

Strafe für sexuellen Missbrauch von Kindern

Das Gesetz sieht für den sexuellen Missbrauch von Kindern eine Mindeststrafe nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe vor, in leichteren Fällen (ohne Körperkontakt) aber immer noch eine Strafe von 6 Monaten. Der schwere sexuelle Missbrauch wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren bestraft. Auf den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen steht mindestens eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Maßgeblich für die Höhe der Strafe wird sein, ob der Täter Gewalt gegen das Opfer des Missbrauchs angewendet hat.

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

Strafbar ist auch der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen, sofern der Täter eine Zwangslage ausnutzt oder die sexuellen Handlungen gegen Entgelt erfolgen. Nutzt ein Täter, der älter als 21 Jahre ist, bei einem Opfer von unter 16 Jahren die sexuelle Unerfahrenheit aus, kann dies ebenfalls eine Strafe nach sich ziehen.

Erfolgten die sexuellen Handlungen nicht einvernehmlich, sondern gegen den Willen des Jugendlichen oder sogar mit Gewalt, kommt dagegen ein sexueller Übergriff oder eine Vergewaltigung in Betracht. Die Strafe könnte dann wesentlich höher ausfallen.

Problematik in einvernehmlichen Paarbeziehungen

Problematisch in diesem Bereich sind insbesondere einvernehmliche sexuelle Erfahrungen (in Paarbeziehungen) zwischen 12-14-jährigen, die nach dem Gesetz als Kinder gelten mit über 14-jährigen Partnern. Ausreichend für die Strafbarkeit ist deshalb, ein Partner der bereits 14 Jahre alt ist. Allerdings wird regelmäßig kaum eine Strafe zu erwarten sein.

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Problematik von Falschbeschuldigungen

Im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch spielen Falschbeschuldigungen wegen einer solchen Tat eine nicht zu unwesentliche Rolle („Missbrauch mit dem Missbrauch“). In familiengerichtlichen Verfahren, in denen unklare Fälle psychologischen Sachverständigen vorgelegt werden, sind etwa 20% der Angaben als zweifelhaft einzustufen. Auch wenn es keine verlässlichen Statistiken zu Falschbeschuldigungen bei sexuellem Missbrauch gibt, sollte diese Möglichkeit immer in die Überlegungen einbezogen werden. Der Erstaussage des Kindes sowie der Aussagegenese kommt in diesen Verfahren jedenfalls maßgebliche Bedeutung für die Strafverteidigung zu.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist sexueller Missbrauch?

Eine genaue Definition für sexuellen Missbrauch findet man im Gesetz nicht. Alle sexuellen Handlungen vor, an oder mit Kindern unter 14 Jahren sind gemäß § 176 StGB verboten und zwar unabhängig davon ob das Kind mitmacht oder sich nicht wehrt. Kinder können in die sexuellen Handlungen nicht einwilligen, da sie deren Tragweite meist nicht begreifen.

Was ist Kindesmissbrauch?

Kindesmissbrauch ist kein Begriff aus dem Strafrecht, sondern sexueller Missbrauch von Kindern wird landläufig als Kindesmissbrauch bezeichnet. Hiergegen wird eingewendet, dass es keinen rechtmäßigen „Gebrauch“ von Kindern geben kann und somit auch keinen „Miss“brauch im Sinne von Kindesmissbrauch.

Welche Strafe bekommt man für sexuellen Missbrauch?

Das Gesetz sieht in § 176 StGB für den sexuellen Missbrauch von Kindern eine Strafe von mindestens sechs Monaten Haft vor. Eine Bewährungsstrafe ist aber zumindest möglich.