Falsche Erinnerungen an sexuellen Missbrauch

Erinnerungen können täuschen. Werden vermeintliche Erinnerungen in einer Therapie erst hervorgerufen, bezeichnen Psychologen diese häufig als therapieinduzierte Erinnerungen. Fatal sind falsche Erinnerungen an einen sexuellen Missbrauch, der tatsächlich allerdings nie stattgefunden hat. Diese Scheinerinnerungen sind deshalb äußerst tückisch.

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Falsche Erinnerungen und Scheinerinnerungen

Eine Erinnerung ist falsch, wenn sie nicht auf tatsächlichen Erlebnissen beruhen. Wir alle haben allerlei falsche Erinnerungen, auch wenn wir uns dessen nicht bewusst sind. Bilder aus unserer Kindheit etwa, die eigentlich aus dem Fotoalbum stammen und von uns fortentwickelt wurden. Dennoch glauben wir daran, uns tatsächlich zu erinnern. In Wahrheit handelt es sich hierbei aber um Scheinerinnerungen.

Dabei sind Menschen unterschiedlich anfällig für die Ausbildung von Scheinerinnerungen, die aussagepsychologisch nur schwierig von „echten“ Erlebnissen zu unterscheiden sind.

Erinnerungsverfälschungen und falsche Erinnerungen („false memories“) wurden erst in den letzten Jahrzehnten genauer erforscht. 2016 schrieb Julia Shaw einen Bestseller über „Das trügerische Gedächtnis“. Darin heißt es:

„Die Frage ist nicht, ob eine Erinnerung falsch ist, sondern wie falsch sie ist.“
Julia Shaw

Dass Scheinerinnerungen durch Suggestion hervorgerufen werden können, ist inzwischen wissenschaftlich erwiesen. Dies kann jedoch katastrophale Folgen haben.

Das trügerische Gedächtnis

Die Erinnerungsverfälschung ist ein dynamischer Prozess und findet nicht nur einmal statt. Bei jedem Erinnern können neue Informationen verknüpft werden und bereits vorhandene können verloren gehen. Dadurch werden Erinnerungen fortentwickelt und können nahezu beliebig verändert und verfälscht werden. Ebenso geschieht dies auch mit Dingen, die wir lediglich gehört oder uns vorgestellt haben. Geht eines Tages die Quellinformation „das habe ich gehört“ oder „das habe ich mir vorgestellt“ verloren, wird die falsche Erinnerung zu einer Scheinerinnerung. Wir werten die Erinnerung als erlebnisbasiert und eine falsche Erinnerung ist entstanden.

Julia Shaw: Das trügerische Gedächtnis

Gerade in psychotherapeutischer Behandlung sind die Patienten bereit, Suggestionen und Interpretationen des Therapeuten für erlebte Wahrheit zu halten. Plötzlich ist die Ursache eines „Burn-Out“ dann ein sexueller Missbrauch in der Kindheit.

Therapieinduzierte Erinnerungen

Scheinerinnerungen an sexuellen Missbrauch in der Kindheit nehmen in den letzten Jahren deutlich zu. Diese entstehen häufig durch suggestive Beeinflussung in Psychotherapien oder andere lebensberatende Maßnahmen. Der Patient sucht für unbestimmte und allgemeine Lebensschwierigkeiten nach einer Ursache. Er weiß nur, dass sein Leben anders verläuft, als das seiner Kollegen und Freunde. Er wendet sich an vermeintliche Therapeuten, die er z.B. im Internet gefunden hat. In der „Therapie“ wird dann meist schnell die Kindheit und ein möglicher sexueller Missbrauch thematisiert. Und schon ist eine Erklärung für all die Lebensschwierigkeiten gefunden. Ursache dessen ist jedoch vielmehr unqualifiziertes Therapiepersonal, das sich nicht durch ein Studium an einer Universität, sondern durch ein Seminar oder gar im Selbststudium „fortgebildet“ haben.

Diese „Lebenshelfer“ haben wohlklingende Titel, nennen sich z.B.
  • Trauma-Berater
  • Fachberater Psychotraumatologie
  • oder schlicht Life Coach

In Gesprächstherapien und mit Hypnose wird dann versucht, tatsächlich nicht vorhandene Erinnerungen an einen sexuellen Missbrauch in der Kindheit „zurückzuholen“.

Die Behandlung ist von vornherein suggestiv angelegt: Wenn schon die Grundannahme ein sexueller Missbrauch in der Kindheit ist, sind alle daraus vermeintlich resultierenden Erkenntnisse zirkelschlüssig. Es ist gedächtnispsychologisch sogar ausgeschlossen, eine Erinnerung so gut verdrängt oder vergessen zu haben, dass dies erst durch eine Therapie wieder hervorgerufen oder zurückgeholt wird.

Anzeichen für Scheinerinnerungen

Max Steller zählt zu den renommiertesten forensischen Rechtspsychologen, der als Sachverständiger an der Grundsatzentscheidung BGHSt 45, 164 mitwirkte. Nach seiner Ansicht entlarven gerade abenteuerliche, nahezu absurde Geschichten eine Scheinerinnerung. Zu hinterfragen ist stets die Entstehungsgeschichte der Aussage, vor allem sofern diese in dubiosen Psychotherapien ihren Anfang nahmen. Doch nicht die Lüge, sondern der Irrtum ist am schwierigsten zu erkennen. Wie bei Zeugen, die Scheinerinnerungen erliegen.

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