Sie haben eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter einer Sexualstraftat, etwa wegen sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung erhalten? Von dem Vorwurf erfährt ein Beschuldigter meistens erst durch die Vorladung der Polizei. Manchmal steht die Polizei auch zuerst mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür.