Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht

Nirgendwo ist eine Falschbeschuldigung so häufig anzutreffen wie im Sexualstrafrecht.

Im Strafverfahren stehen häufig keine Sachbeweise zur Verfügung, die Aussage des einen Beteiligten steht gegen die des anderen. Deshalb liegt bei Sexualstraftaten nahezu immer eine klassische „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellation vor. Diese Beweissituation gehört zu den schwierigsten im Strafrecht, da dies keineswegs heißt, der Vorwurf würde nicht verfolgt. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall.

Wer unschuldig ist, braucht die besten Anwälte

Bei wohl keinem anderen Rechtsgebiet ist die Bereitschaft zum Vorurteil so groß wie im Sexualstrafrecht und zugleich die Unschuldsvermutung so unpopulär. Denn es denkt hier schlicht niemand daran, dass es sich um eine Falschbeschuldigung handeln könnte. Dabei sind Falschbeschuldigungen alles andere als selten, wie unsere Presseschau beweist.

Schon der bloße Vorwurf eines Sexualdelikts kann die soziale Existenz eines Menschen komplett zerstören. Dabei spielt auch keine Rolle, wenn sich dessen Unschuld zu guter Letzt herausstellt, irgendetwas bleibt immer haften! Ob jemand tatsächlich Opfer ist, wird allzu oft überhaupt nicht mehr hinterfragt. Selbst in Fachkommissariaten für Sexualdelikte finden sich noch genügend Polizeibeamte, die sich gegenüber vermeintlichen Opfern allzu leichtgläubig zeigen. Anstatt ergebnisoffen und gewissenhaft zu ermitteln, ergreift man dagegen unverhohlen Partei für die Anzeigeerstatterin.

Die Ermittlungsbeamten sollten daher nie die Möglichkeit einer Falschbeschuldigung aus den Augen verlieren. Daran müssen sie allerdings allzu oft erst durch den Strafverteidiger erinnert werden, den der Beschuldigte so früh wie möglich einschalten sollte. Denn gerade wer unschuldig ist, braucht die besten Anwälte!

falsche Verdächtigung, Falschbeschuldigung, Falschbeschuldigungen, falsche Verdächtigungen, falsche Bezichtigung, falsche Anschuldigung, falsche Beschuldigung, sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff, Vergewaltigung, Polizei, Vorladung

Ursachen für eine Falschbeschuldigung

Die Gründe und Ursachen einer bewussten oder unbewussten Falschbeschuldigung sind vielfältig. Diese reichen von einer gezielt falschen Anschuldigung aus Rache oder im Streit um das Sorgerecht bis zu einer diffusen Anschuldigung, um Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Auch psychiatrische Erkrankungen – allen voran die Borderline-Störung – kommen statistisch deutlich gehäuft vor. Am häufigsten sind allerdings bloße Missverständnisse. Beide Sexualpartner waren sich nicht einig darüber, was sie wollten oder brachten dagegen die Ablehnung nicht im Geringsten zum Ausdruck. Woher sollte der eine denn schließlich wissen, dass der andere dies oder das nicht will?

Sie haben eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter erhalten?

Auf eine Vorladung der Polizei müssen Sie nicht reagieren. Sie brauchen genauso wenig zu dem Vernehmungstermin erscheinen. Wenn Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, sagen wir den Termin für Sie ab und teilen der Polizei mit, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Diese Entscheidung darf von der Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Weiterhin zeigen wir Ihre Verteidigung durch uns an.

Was kann ich tun gegen eine Falschbeschuldigung?

Wenn Sie einer Sexualstraftat beschuldigt werden, sollten Sie unbedingt schweigen! Kein Wort zur Polizei! Lassen Sie sich auf kein Gespräch ein, nennen Sie nicht Ihre Passwörter. Stimmen Sie freiwillig keiner DNA-Probe oder erkennungsdienstlichen Behandlung zu.

Sie sollten so früh wie möglich einen auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Verteidiger hinzuziehen, der Ihnen als vertrauensvoller Ansprechpartner und Beistand zur Seite steht. Erstaunlicherweise trauen sich zahlreiche Rechtsanwälte die anspruchsvolle Verteidigung bei Sexualstraftaten zu – meist kann dieses Versprechen nicht gehalten werden. Gerade in schwierigen „Aussage gegen Aussage“-Konstellationen zeigen sich schnell Schwächen, in denen der Anwalt gegenüber den spezialisierten Staatsanwälten überfordert ist. Da helfen auch keine konfrontativen Verteidigungstaktiken – ganz im Gegenteil.

Strafverteidigung ist Vertrauenssache!

Professionelle und seriöse Strafverteidigung erfordert neben intensiver Beschäftigung mit den Feinheiten des Sexualstrafrechts und Strafverfahrensrechts auch ein besonders hohes Maß an Beharrlichkeit, Menschenkenntnis und Lebenserfahrung. Wir treten stets engagiert und unnachgiebig für die Rechte unserer Mandanten ein. Entsprechend des zuvor gemeinsam festgelegten Verteidigungsziels agieren wir verständigungsorientiert oder hart in der Sache, jedenfalls aber substanziell in der Argumentation.

Wir geben uns nicht mit weniger zufrieden als im Sinne unserer Mandanten zu erreichen ist. Unsere Kompetenz stellen wir am liebsten in besonders schwierigen Mandaten unter Beweis – in Fallgestaltungen, die andere für aussichtslos halten.

In einem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens sind die Chancen am größten, das Verfahren zu gestalten anstatt nur darauf zu reagieren. Fälle von Falschbeschuldigung lassen sich aus der Erfahrung besonders effektiv zu Beginn des Ermittlungsverfahrens aufklären.

Ein Rechtsanwalt kann Akteneinsicht nehmen und dadurch herausfinden, was man Ihnen genau vorwirft. Darüber hinaus kann ein spezialisierter Strafverteidiger Widersprüche erkennen, eigene Ermittlungen durchführen und bestimmte Beweiserhebungen beantragen.

Weblinks zu interessanten Artikeln

Sie haben eine Frage zum Thema Falschbeschuldigung?

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt jedoch keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt. Gern geben wir Ihnen persönlich Auskunft!

Selbstverständlich begegnen wir unseren Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Als Rechtsanwalt unterliege ich der Verschwiegenheit, Sie können daher mit mir alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.

Jetzt Termin vereinbaren
Wir sind für Sie da! Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.

Kontakt