Sexualstrafrecht

§ 46a Täter-Opfer-Ausgleich (Schadenswiedergutmachung)

Oftmals hilft ein Hauptverfahren den Betroffenen nicht die begangene Tat emotional zu verarbeiten. Durch einen sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) gelingt es den Geschädigten meist besser die Tat emotional zu verarbeiten und mit dieser abzuschließen. Zu jedem Zeitpunkt eines Verfahrens soll das Gericht und die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs prüfen (§…

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch heimliche Fotos

Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ist strafbar. Dazu gehören vor allem heimliche Fotos und Videos, die andere Personen in misslichen bis hin zu gefährlichen Situationen zeigen. § 201a StGB schützt den höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person.